Frühere “Letzte Generation”: Erste Berufung abgewiesen

Nach dem Großverfahren gegen Dutzende Mitglieder der früheren Klimaschutzbewegung “Letzte Generation” hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Wien nun die Berufung einer früheren Aktivistin abgewiesen. Die 26-Jährige war am 20. Februar in erster Instanz am Landesgericht zu einer Geldstrafe von 360 Euro (90 Tagessätze zu je vier Euro) wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt worden, hatte sich jedoch eine Diversion erhofft.
Wie ein Sprecher des OLG der APA erklärte, sei der Berufung in einer Verhandlung am 10. Juni nicht stattgegeben worden. “Die Voraussetzungen für eine Diversion sind als nicht gegeben angesehen worden”, sagte der Sprecher. Das Urteil gegen die 26-Jährige ist damit rechtskräftig.
Verurteilung wegen Klebe- und Farbprotesten
Die 26-Jährige hatte im Juli 2024 als Mitglied der mittlerweile aufgelösten Bewegung mit weiteren Personen an Klebe- und Farbprotesten beim Flughafen Wien-Schwechat teilgenommen. Dem Flughafen entstanden laut Staatsanwaltschaft damals Sonderreinigungskosten von mehr als 9.000 Euro.
In den verbleibenden Fällen steht noch kein Gerichtstermin am OLG fest. Ursprünglich hatten acht in erster Instanz am Wiener Straflandesgericht verurteilte Aktivistinnen und Aktivisten volle Berufung gegen ihre Urteile angemeldet – darunter die deutsche Aktivistin Anja Windl. Die Staatsanwaltschaft fordert für Windl sowie in drei weiteren Fällen eine höhere Strafe.