GBH: Bauhackler sollen ab 30 Grad fix hitzefrei bekommen

22.08.2023 • 11:26 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
GBH: Bauhackler sollen ab 30 Grad fix hitzefrei bekommen

Die neue Hitzewelle belastet vor allem im Job wieder viele Menschen. Am Bau, wo die Hackler dem Wetter oft direkt ausgesetzt sind, ist die Arbeit extra-strapaziös. Ab 32,5 Grad im Schatten kann eine freiwillige Hitzefrei-Regelung greifen. In den Genuss dieser kam laut Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) zuletzt aber nur jeder vierte Bauarbeiter. Die GBH fordert nun eine gesetzliche Hitzefrei-Regelung ab 30 Grad – gleich für alle Arbeiten mit hoher Hitzebelastung, heißt es zur APA.

“Um die Gesundheit aller Beschäftigten in Österreich zu schützen, ist eine gesetzliche Regelung für alle Arbeiten unter enormen Hitzebelastungen aufgrund der Klimakrise ab 30 Grad Celsius dringend notwendig”, so GBH-Chef Josef Muchitsch. Er ist auch FSG-Chef und SPÖ-Parlamentarier.

Seit 2013 gibt es die Hitzeregelung der Bausozialpartner. Im Hitze-Rekordjahr 2019 wurden die Grenzwerte von 35 auf 32,5 Grad Celsius reduziert. Es wurde an 25 Tagen für 39.122 Beschäftigte aus 1.508 Betrieben Hitzefrei gewährt. 2020 bekamen an 13 Tagen 3.232 Beschäftigte aus 447 Betrieben Hitzefrei. 2021 war an 17 Tagen für 13.962 Beschäftigte auf 646 Baustellen Hitzefrei.

2022 war mit 24 Tagen das zweitstärkste Jahr: Für 38.842 Beschäftigte aus 1.351 Betrieben gab es Hitzefrei. Damit bekam nur jeder vierte Bauarbeiter hitzefrei. Die Zahlen für 2023 liegen ab Oktober vor, hieß es von der Gewerkschaft.

Muchitsch ortet “ein klares Zeichen, dass Hitzefrei von zu wenig Firmen gewährt wird”. Dabei könne und solle schon die aktuelle Regel von den Baufirmen leicht umgesetzt werden. Kosten werden von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskassa refundiert. Die Entgeltfortzahlung für den Mitarbeiter beträgt 60 Prozent.

Meist werde die große Hitze ohnehin erst ab dem frühen Nachmittag erreicht. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter laut GBH-Angaben bereits bis zu acht Stunden lang gearbeitet. Wenn Arbeitgeber oder Auftraggeber danach die Arbeiten nicht einstellen wollten, sei das “unmenschlich”. “Die Arbeiterinnen und Arbeitnehmer müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können”, sagt Muchitsch.

Die Folgen von Arbeiten in der prallen Sonne sind laut GBH nicht nur schwere Sonnenbrände und Sonnenstiche, sondern auch bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs, außerdem Kreislaufbelastungen und Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Sogar die inneren Organe würden angegriffen. Dazu komme eine deutlich steigende Unfallgefahr bei Hitze, weil die Konzentrationsfähigkeit sinkt.