Gemeinsame Qualitätsstandards bei Kinder- und Jugendhilfe

09.10.2026 • 17:49 Uhr

Bei einer Konferenz der Kinder- und Jugendhilfereferenten in Tirol hat man sich am Freitag auf gemeinsame Qualitätsstandards in allen Bundesländern geeinigt. Diese betreffen unter anderem die Ausbildung von Mitarbeitern, hieß es in einer Pressekonferenz. Vom Bund forderte man indes eine Regelung sowie finanzielle Unterstützung für ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit delinquentem Verhalten. Verlangt wurden auch härtere Strafen bei Kindesmissbrauch.

Die Kinder- und Jugendhilfereferenten bekannten sich zu österreichweiten einheitlichen Qualitätsstandards. Diese sollen verbindliche Mindestanforderungen schaffen, regionale Unterschiede bei zentralen Leistungen vermeiden und ein vergleichbares Schutzniveau sowie Unterstützungsangebot sicherstellen. Dabei gehe es etwa um die baulichen Standards oder die Anzahl der Mitarbeiter bei betreuten Wohngemeinschaften oder darum, wie die Bundesländer ihre Aufsichtspflicht bei solchen WGs wahrnehmen, hieß es auf Nachfrage gegenüber der APA. Auch führte man Standards bei der Ausbildung der Mitarbeiter ein.

Die Bundesländer verpflichteten laut eigenen Angaben dazu, die vereinbarten Standards umzusetzen und deren Anwendung zu evaluieren. Tirols Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) betonte bei der Pressekonferenz im Landhaus, dass dieses Bekenntnis ein Zeichen dafür sei, dass Föderalismus funktionieren könne. Die Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe liegen seit nunmehr sechs Jahren, seit 2020, bei den Ländern und nicht mehr beim Bund. “An der Zuständigkeit der Länder soll sich dabei nichts ändern”, unterstrich auch die zuständige Vorarlberger Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP).

Brauche Bundestopf für vulnerable Gruppen

Einig war man sich auch, dass es seitens des Bundes Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit delinquentem Verhalten brauche: “Wie gehen wir mit Kindern und Jugendlichen um, die wir über die Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr erreichen. Wir brauchen hier eine Antwort”, stellte Schöbi-Fink klar. “Wir brauchen hier eine Regelung und dafür ist der Bund zuständig. Diese Regelung gehört ins Strafrecht.” Das treibe die Kinder- und Jugendhilfe in den Bundesländern um, weil sie merken, dass sie “nicht mehr weiterkommen”. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) werde für den Fall, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei unmündig minderjährigen Intensivtätern zum Schutz der Gesellschaft sieht, ersucht, eine Regelung speziell für diese Zielgruppe “in klarer Verantwortung des Bundes” im Kompetenztatbestand des Strafrechts vorzubereiten. Man erwarte sich zeitnah einen Vorschlag.

Für die Schaffung von Angeboten brauche es auch finanzielle Unterstützung seitens des Bundes, betonte der ebenfalls anwesende Salzburger Landesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ). Generell forderte er einen Topf für die Kinder- und Jugendhilfe für besonders “vulnerable Gruppen”, denn er wollte sich nicht “im Kreis schicken lassen”. “Das haben wir in zwei Beschlüssen festgehalten”, verdeutlichte indes Pawlata.

Weiters benötige es auch rechtliche Absicherung der Mitarbeiter. “Für wirksamen Kinderschutz brauchen unsere Mitarbeiter selbst die Sicherheit, wenn ihnen rechtliches Ungemach angedroht wird. Wir erleben immer wieder, dass Eltern mit Klagen drohen. Wir brauchen hier vermutlich eine Erweiterung des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Anm.)”, betonte Fürweger.

Forderung nach härteren Strafen bei Kindesmissbrauch

Geeinigt hatte man sich auch auf eine Forderung an den Bund für eine Verschärfung der Strafen bei Kindesmissbrauch, betonte der steirische FPÖ-Soziallandesrat Hannes Amesbauer in einer eigenen Aussendung. Auf seine Initiative seien zwei Anträge einstimmig angenommen worden, die deutliche Verschärfungen im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch vorsehen. “Besonders bemerkenswert” für ihn: Noch am 23. September hätten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne im Nationalrat gegen einen entsprechenden FPÖ-Antrag gestimmt. Im nunmehrigen ersten Antrag werde eine deutliche Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen für sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie für den Besitz von bildlichem Kindesmissbrauchsmaterial gefordert. Der zweite Antrag ziele darauf ab, verurteilten Sexualstraftätern den erneuten Zugang zu Kindern und Jugendlichen im Betreuungsbereich dauerhaft zu verwehren. Einschlägige Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs oder des Besitzes entsprechender Missbrauchsdarstellungen sollten deshalb dauerhaft im Strafregister aufscheinen. Gleichzeitig verlangen die Länder offenbar ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendbetreuung.

Bauer zufrieden, bekundet Unterstützung

Zufrieden mit der Einigung auf einheitliche Qualitätsstandards zeigte sich unterdessen Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP). Dies sei ein “wichtiger Schritt für besseren Kinderschutz in ganz Österreich”, meinte die Ministerin gegenüber der APA. Auch hinsichtlich der Forderungen der Landesräte kam Unterstützung, etwa im Bereich der Kinder und Jugendlichen mit delinquentem Verhalten. Für den Fall, dass die Erziehung “gescheitert” sei, brauche es “andere Mittel” wie beispielsweise Wohnheime mit Ausgangssperre. Man warte auf einen entsprechenden Entwurf aus dem Justizministerium zur Reparatur des Heimaufenthaltsgesetzes, um ein Mittel gegen unmündige minderjährige Intensivtäter zum Schutz der Gesellschaft zu bekommen, so Bauer. Und den rechtlichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe mitzudenken, sei unbedingt notwendig.

Hinsichtlich der geforderten Verschärfung der Strafen bei Kindesmissbrauch hielt die Familienministerin fest, dass man im Regierungsprogramm die Verschärfung des Sexualstrafrechts vereinbart habe: “Das wird auch für den Bereich des Missbrauchs von Kindern gelten müssen.”