Geschlossene WG für unmündige Intensivtäter nun in Betrieb
Nach mehreren Verzögerungen hat die viel diskutierte “Auszeit-WG” für strafunmündige Intensivtäter in Wien-Simmering nun ihren Betrieb aufgenommen. Wie ein Sprecher der zuständigen Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) der APA bestätigte, sei vor rund einer Woche ein 13-jähriges Kind eingezogen. Falldetails wurden “aus Gründen des Kinderschutzes” nicht genannt. Laut APA-Informationen soll es sich jedenfalls um einen Buben handeln.
Trotz Zuschaltung der Orientierungshilfe sei im Vorfeld keine nachhaltige Durchbrechung des negativen Verhaltens gelungen. Aufgrund akuter Selbst- und Fremdgefährdung “wurde die nächste Stufe des Fünf-Punkte-Plans umgesetzt, nämlich die Unterbringung in der Auszeit-WG”. Der Aufenthalt verlaufe bisher nach Plan. Ein weiteres Kind werde in Kürze folgen.
Bauliche Adaptierungen laut Stadt Grund für Verzögerungen
Dass der bundesweit fehlende Rechtsrahmen für derartige Einrichtungen der eigentliche Grund für den von Mai auf Juli verschobenen Start war, wurde am Mittwoch klar dementiert. “Die Verzögerung ist ausschließlich auf die erforderlichen baulichen Adaptierungen zurückzuführen”, hieß es. “Gerade in der heiklen Startphase dieses Projekts musste jedes Detail im Ablauf und im Betreuungskonzept durchgeplant sein, damit die Maßnahme ab dem ersten Tag greift.”
Rechtsgrundlage für die Wohngemeinschaft mit zwei Betreuungsplätzen bildet das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit dem Heimaufenthaltsgesetz. Damit seien in Wien alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden, teilte der Sprecher mit. Eine bundesgesetzliche Änderung im Hinblick auf geschlossene Einrichtungen steht noch aus.
Wiener Vizebürgermeisterin fordert Justizministerium zum Handeln auf
Die Wiener Vizebürgermeisterin richtete in diesem Zusammenhang auch gleich dem SPÖ-geführten Justizministerium ihr Missfallen darüber aus. In Zukunft müsse eine neue bundesgesetzliche Regelung die rasche und unkomplizierte Anhaltung von Intensivtäterinnen und Intensivtätern in ganz Österreich gewährleisten. “Dass sich seit über einem Jahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage, bisher ohne Ergebnis, beschäftigt, sorgt im Sinne der Bevölkerung für Unverständnis”, kritisierte Emmerling gegenüber der APA. “Es müssen endlich Taten folgen, damit geschlossene Einrichtungen langfristig und österreichweit möglich sind.” Justizministerin Anna Sporrer hatte erst vergangenen Freitag gegenüber der “Kronen Zeitung” eine gesetzliche Grundlage bis Herbst angekündigt.
Ein Aufenthalt in dem Haus am Stadtrand Wiens kann bis zu zwölf Wochen dauern. Gedacht ist die Maßnahme für Kinder, die wiederholt schwere Taten gesetzt haben. In der Wohngemeinschaft sollen Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren betreut werden. Sie haben etwa Delikte wie Raub oder Einbrüche begangen. “Den Kindern sollen Perspektiven eines Auswegs ihrer bisherigen kriminellen Laufbahn aufgezeigt werden und sie sollen durch eine intensive pädagogische Begleitung wieder an positive Entwicklungswege herangeführt werden”, betonte Emmerling.
Das Projekt gilt durchaus als umstritten – laut APA-Informationen teils auch innerhalb der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Ob ein bis zu zwölfwöchiger Aufenthalt in der geschlossenen Wohngemeinschaft einem Kind bereits eine nachhaltige Verbesserung bringen könne, sei fraglich, heißt es dort hinter vorgehaltener Hand. Zuvor hatten bereits das Vertretungsnetz, die Volksanwaltschaft Kritik sowie Personalvertreter innerhalb der Stadt Wien Kritik geäußert.