Gesetz gegen Menschen- und Organhandel in Begutachtung

Die Bundesregierung will stärkeren Schutz für Opfer von Menschenhandel und Organhandel. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch in Begutachtung geschickt, dadurch sollen neue Straftatbestände geschaffen werden. “Wer von der Not anderer profitiert oder grundlegende ethische Grenzen überschreitet, muss mit konsequenter strafrechtlicher Verfolgung rechnen”, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in einer der APA übermittelten Stellungnahme.
Durch die Neuregelung werden künftig weitere Formen der Ausbeutung ausdrücklich berücksichtigt, etwa jene im Rahmen von Zwangsheirat, illegaler Adoption oder Leihmutterschaft. Zudem wird ein neuer Straftatbestand geschaffen gegen die wissentliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel. Damit richtet sich das Strafrecht nicht mehr nur gegen Täter, sondern auch gegen jene, die von Ausbeutung profitieren. “Jede Möglichkeit für die Polizei, in Zukunft noch konsequenter gegen Menschenhandel vorgehen zu können, ist ein richtiger und wichtiger Schritt”, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Regeln gegen “Transplantationstourismus”
Durch das Gesetz wird ein neuer Straftatbestand gegen die Entnahme von Organen nach finanziellen Gegenleistungen geschaffen. Ebenso werden die Vermittlung von Organspenderinnen und -spendern sowie der Handel, Transport oder die Verwendung unerlaubt entnommener Organe strafrechtlich erfasst. Österreichische Gerichte können in Zukunft auch dann einschreiten, wenn entsprechende Taten im Ausland begangen werden, etwa im Zusammenhang mit “Transplantationstourismus”.
Im Bereich der internationalen Strafverfolgung sieht die Novelle auch eine Erweiterung der Zuständigkeit bei Straftaten an Bord von Luftfahrzeugen vor. Österreich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als Lande- oder Halterstaat tätig werden, was die effektive Verfolgung von Vorfällen im internationalen Flugverkehr erleichtern soll.
Erweiterung von Kriegsverbrechen
Außerdem werden weitere Tatbestände im Bereich der Kriegsverbrechen ergänzt. Der Einsatz von Waffen mit nicht nachweisbaren Splittern sowie von blindmachenden Laserwaffen wird ausdrücklich als Kriegsverbrechen strafbar.
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2026 dient der Umsetzung mehrerer internationaler Richtlinien bzw. Übereinkommen, insbesondere aus der Europäischen Union, dem Europarat sowie dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und soll am 1. November in Kraft treten. “Es ist gut, dass Österreich Menschen- und Organhandel künftig konsequenter verfolgt und internationale Standards umsetzt”, meinte NEOS-Klubchef Yannick Shetty.