Grüne und FPÖ warten bei Wehrpflicht auf Regierung
Die Regierungsparteien benötigen für die beim Sommerministerrat Ende Juli präsentierte Einigung zur Reform der Wehrpflicht die Zustimmung einer der beiden Oppositionsparteien für die in Teilen nötige Zweidrittelmehrheit. Konkrete Gespräche gab es bis dato aber weder mit den Grünen noch den Freiheitlichen. ÖVP, SPÖ und NEOS haben noch nicht alle Detailfragen innerhalb der Koalition restlos geklärt.
Bis auf einen Anruf habe es bis dato nicht mehr gegeben, sagte Grünen-Wehrsprecher David Stögmüller der APA. Selbiges lässt auch der blaue Wehrsprecher Volker Reifenberger wissen: “Aktuell gibt es noch keine konkreten Termine für Verhandlungen oder Einladungen für solche.” Und Stögmüller betonte: “Die von den ÖVP-Ministerien angestrebte Präsentation im Ministerrat am 30. September wird sich sicher nicht ausgehen.”
Regierungsparteien verhandeln noch über Detailfragen
Dem Vernehmen nach verhandeln die Regierungsparteien aktuell über Details der in Grundzügen paktierten Reform und wollen mit den Oppositionsparteien erst in Verhandlung treten, wenn diese geklärt sind. Ende Juli hat man sich darauf geeinigt, dass der Wehrdienst künftig auf insgesamt neun Monate verlängert wird, wobei sechs Monate davon als Grundwehrdienst geleistet werden sollen. Offen ist aber etwa, wie die drei Monate aufgeteilt werden.
Die Frage ist, ob gleich anschließend ein oder zwei Monate verpflichtende Truppenübungen angeschlossen oder diese in Milizübungen über mehrere Jahre verteilt durchgeführt werden. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hat nach der Einigung Ende Juli eine Präferenz erkennen lassen, wonach an die sechs Monate Grundwehrdienst zwei Monate Truppenübungen angehängt und dann über zehn Jahre hindurch verpflichtende Milizübungen durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus geht es in der Koalition derzeit auch darum, mit welchen Maßnahmen der Wehrdienst generell oder die Miliz attraktiviert werden können.
Grüne und FPÖ fordern Einbindung
Jedenfalls fordern Grüne und FPÖ eine frühzeitige Einbindung. Dies habe man bereits im vergangenen Landesverteidigungsausschuss klar gemacht, sagte Stögmüller. Denn die Zeit werde knapp. Auch Reifenberger erinnerte daran, dass für die Umsetzung eines Gesetzes – also inklusive Begutachtungsfrist, Behandlung im Ausschuss, Beschluss in Nationalrat und Bundesrat, Unterschrift Bundespräsident, Kundmachung – rund zwei Monate Zeit eingeplant werden müssten. “Die Gespräche sollten eigentlich in naher Zukunft starten”, so Reifenberger.
Ziel der Regierung ist es, dass die Änderungen im Herbst beschlossen werden und mit dem 1. Jänner 2027 in Kraft treten können. Die Verlängerung des Wehrdienstes gilt freilich erst für jene, die danach zur Stellung kommen. Weil zwischen Stellungs- und Einrückungstermin mindestens ein halbes Jahr liegt, würde das bedeuten, dass erst ab Mitte 2027 die ersten Rekruten in den verlängerten Dienst antreten. Der Zivildienst soll vorerst nur auf freiwilliger Basis von neun auf elf Monate verlängert werden. Verpflichtend wird die Verlängerung erst, wenn sich zu wenige für das Heer entscheiden.