Gutachten: Behindertenanwältin fordert grundlegende Reform
Behindertenanwältin Christine Steger fordert bei der Begutachtung von Menschen mit Behinderungen eine “grundlegende Reform”. Der Weg zu Unterstützungsleistungen sei häufig mit hohem bürokratischem Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden. Dabei handle es sich nicht um vereinzelte Probleme, sondern um “strukturelle Schwächen des gesamten Systems”. Die FPÖ forderte ein Ende der “Schikanen”, die Grünen appellierten an die Sozialministerin.
Ein am Montag veröffentlichtes neues Policy Briefing der Behindertenanwältin zum Thema “Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe” zeige auf, dass die Betroffenen mit Mehrfachbegutachtungen, zersplitterten Zuständigkeiten und einem veralteten Begutachtungssystem konfrontiert seien, erklärte Steger am Montag in einer Pressemitteilung. Auch Klagen über Qualität und den Umgang bei den Begutachtungen seien Thema.
Betroffen seien die Themen Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Bundesländer gleichermaßen. Zuständig für Begutachtungen sind je nach Leistung grundsätzlich die Sozialversicherungen wie PVA, SVS, BVAEB und die AUVA, das Sozialministeriumservice (SMS) und die Ämter der Bundesländer.
Unabhängige Begutachtungsstelle gefordert
Das Policy Briefing wurde den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträgern übermittelt, so Steger, die ihre Bereitschaft unterstrich, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten. Als eine der Kernforderungen nennt die Behindertenanwältin die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle.
Menschen mit Behinderungen müssten in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen “immer wieder vorlegen”, so Steger. Für die oben genannten Leistungen würden unterschiedliche Verfahren gelten und unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen. “Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen.” Viele würden von langen Verfahrensdauern und widersprüchlichen Einschätzungen berichten – sowie “dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue ‘beweisen’ zu müssen”.
Gutachten: Klagen über Qualität und Umgang
Besonders häufig sei bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert worden: Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachterinnen und Gutachter und mangelnde Barrierefreiheit würden dazu führen, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.
Viele Menschen würden respektlose Kommunikation schildern oder sich unter Generalverdacht gestellt fühlen, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu komme, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen. “Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden”, so die Anwältin.
Als besonders belastend würden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben – obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert. Das verursache nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern binde auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.
Zahlreiche Reformvorschläge vorgelegt
Das Policy Briefing enthält “konkrete Empfehlungen” für Politik und Verwaltung. Dazu gehören neben der Schaffung einer unabhängigen Begutachtungsstelle auch die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen.
Auf der Liste der Empfehlungen stehen darüber hinaus bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter und Gutachterinnen, barrierefreie Verfahren und die Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen. Außerdem solle auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen verzichtet werden. Auch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis wird empfohlen.
Gespräche mit Stakeholdern und Expertinnen und Experten
Grundlage der im Briefing zusammengefassten Erkenntnisse sind bundesweite Vernetzungstreffen der Behindertenanwältin im ersten Halbjahr 2026. Mehrere hundert Vertreter und Vertreterinnen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen, so Steger. “Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert.”
FPÖ: “System auf Misstrauen und Gängelung aufgebaut”
Kritik kam auch von FPÖ und Grünen. Es müsse “Schluss” sein mit “Begutachtungsschikanen”, sagte die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung. “Der Bericht der Behindertenanwältin bestätigt schwarz auf weiß, was wir Freiheitliche seit langem anprangern: Ein System, das Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung nicht unterstützt, sondern schikaniert und zermürbt.” Dies sei “kein Versehen, das ist geplante Willkür und an Menschenverachtung kaum zu überbieten”.
Für die FPÖ-Sozialsprecherin sei es “untragbar”, dass Betroffene für Pflegegeld, Behindertenpass oder Invaliditätspension bei unzähligen verschiedenen Stellen immer wieder die gleichen Hürden überwinden müssten. “Diese Zersplitterung der Zuständigkeiten ist eine reine Arbeitsbeschaffung für die Bürokratie, aber eine massive Belastung für die Menschen und ihre Familien.” Besonders scharf verurteilte die FPÖ-Sozialsprecherin den im Bericht geschilderten respektlosen Umgang mit den Betroffenen. “Hier geht es nicht mehr um medizinische Notwendigkeiten, sondern um ein System, das auf Misstrauen und Gängelung aufgebaut ist.” Die FPÖ fordere “ein Ende dieses unwürdigen Schauspiels”.
Grüne: “Strukturell kaputtes System”
Auch für den Grünen Behindertensprecher Ralph Schallmeiner zeigt das Policy-Briefing “massiven Reformbedarf”. Es müsse “Schluss” sein mit dem “entwürdigenden Begutachtungszirkus für Menschen mit Behinderungen”, forderte auch er.
Besonders Menschen mit ME/CFS, psychosozialen Erkrankungen, Neurodivergenz oder anderen unsichtbaren Behinderungen würden erleben, “dass ihre Lebensrealität und vorliegende Befunde zu wenig berücksichtigt werden”. “Das sind keine Einzelfälle und keine Kommunikationspannen. Das ist ein strukturell kaputtes System. Unsere Aufgabe als Politik ist es, dieses zu reparieren”, betonte Schallmeiner. “Die Probleme sind bekannt, die Lösungen liegen auf dem Tisch. Frau Ministerin, warten Sie nicht auf den nächsten Skandal. Reformieren Sie dieses System endlich von Grund auf”, sagte er in Richtung von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).
Schon lange Kritik an Begutachtungen
Das Thema der Begutachtungen steht schon länger im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere die Praxis der Pensionsversicherung (PVA). Im Mai des Vorjahres wies etwa eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier auf Missstände im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen hin. Erneut für Kritik sorgte im März dieses Jahres eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie: Die Rede war von als “wenig” oder “gar nicht” respektvoll empfundenen PVA-Begutachtungen, “kasernenartigem Ton” bis hin zu “Anschreien” und Simulationsvorwürfen.
Nach massiver öffentlicher Kritik wurde zwischen Sozialministerium und PVA ein “Maßnahmenpaket” erarbeitet. Mit September soll etwa ein “Verhaltenskodex” für Gutachterinnen und Gutachter gelten, auch ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson gilt ab September. Die Kritik riss auch danach nicht ab, Ende April wurden interne Kursunterlagen des für die Gutachter-Schulungen zuständigen Vereins ÖBAK zu den Themen ME/CFS und Post Covid bekannt. Experten kritisierten die darin empfohlenen Texte deutlich: Diese seien dazu geeignet, Patienten zu delegitimieren und deren Sozialleistungsbezug zu blockieren, hieß es.