Halterin muss nach tödlicher Hundeattacke in Naarn zahlen

30.10.2026 • 11:58 Uhr
Halterin muss nach tödlicher Hundeattacke in Naarn zahlen

Nach einer tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin 2023 in Naarn (Bezirk Perg) hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Linz die Kostenvorschreibung an die Halterin für die abgenommenen Tiere grundsätzlich bestätigt. Die Frau hatte Beschwerde gegen die im Zusammenhang mit der Abnahme, Unterbringung und weiteren Versorgung der Hunde angefallenen Kosten eingereicht. Das LVwG kam zur Auffassung, dass die Halterin gut 10.000 Euro zahlen müsse, hieß es am Freitag.

Im Oktober 2023 hatten in Naarn drei Hunde eine 60-jährige Joggerin angefallen und getötet. Die Hundehalterin wurde deswegen 2024 rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt, verurteilt. Ein Hund wurde zeitnah nach dem Vorfall eingeschläfert, später ordnete das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich auch die schmerzlose Tötung der beiden anderen an dem Angriff beteiligten American Staffordshire Terrier an.

Halterin waren Kosten zu hoch

Die Halterin sah nicht ein, die hohen Kosten für die beiden später eingeschläferten Tiere zu übernehmen. Die Hunde hätten auch anderweitig untergebracht werden können. Nach dem Oberösterreichischen Hundehaltegesetz aus dem Jahr 2024 sind die Kosten für die Unterbringung abgenommener Hunde von Halterin oder Halter zu tragen, hielt das Gericht fest. Dazu gehören auch jene für notwendige Transporte, veterinärmedizinische Leistungen und Einschläferungen. “Diese sind auch nach dem Entzug des Eigentums an den Hunden bis längstens ein Jahr ab rechtskräftigem Eigentumsentzug vorzuschreiben.”

Die der Beschwerdeführerin verrechneten Kosten waren für das LVwG nachvollziehbar und angemessen. Lediglich verhaltensmedizinische Evaluierungen zur Feststellung der besonderen Gefährlichkeit von insgesamt gut 1.800 Euro hätten der Halterin nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. In Summe bleiben aber noch gut 10.000 Euro übrig, die zu zahlen sind.