Hattmannsdorfer: Drei weitere Schritte für EABG-Umsetzung

Um die im Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vorgesehene Neugestaltung der Energieinfrastruktur in Österreich umzusetzen, stehen drei weitere Schritte auf dem Programm. Das seien die Aufforderung an alle Netzbetreiber, ihre Netz- und Trassenplanungen zu übermitteln, eine Speicherstudie für Österreich sowie eine Potenzialanalyse zu den bestehenden Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerken, sagte Minister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Mittwoch in Wien.
Mit dem EABG sei die Grundlage für eine Verfahrensbeschleunigung und -optimierung in Österreich geschaffen worden, so Hattmannsdorfer in einem Hintergrundgespräch. Zudem werde das Ende des vergangenen Jahres beschlossene Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) nun schrittweise mit Verordnungen in Kraft gesetzt. Man dürfe “die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen”. Es reiche nicht aus, mehr Anlagen zu bauen, sondern “wer Erzeugung ausbaut ohne Netze, ohne Speicher mitzudenken, schafft am Ende des Tages Engpässe und damit auch wieder zusätzliche Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die Betriebe”.
Trassenlandkarte für Österreich
Mit dem EABG wurde die rechtliche Grundlage für die Verordnung der Trassenfreihaltungskorridore geschaffen. Um eine Trassenlandkarte für Österreich erstellen zu können, müssen alle Netzbetreiber ihre Netz- und Trassenplanungen bekannt geben. Damit kann die neu geschaffene EABG-Behörde, die mit 1. Jänner 2027 ihre Aufgabe aufnehmen soll, die strategischen Umweltprüfungen einleiten und damit diese Trassenfreihaltungskorridore dann auch rechtskonform verordnen können.
Die Speicherstudie unter der Leitung des Austrian Institute of Technology (AIT) habe das Ziel einen Masterplan für den Ausbau der Speicheranlagen zu erstellen, um keine Engpässe oder Überschüsse zu produzieren und zusätzliche Systemkosten zu vermeiden. Die Potenzialanalyse zu den bestehenden Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerken solle zeigen, wie man diese ertüchtigen und erweitern könne und wie man Flexibilitätskapazitäten besser nutzen könne, so Hattmannsdorfer. Beide Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen. Diese drei Schritte seien dann die Grundlage, um im November die Erstellung der Neuauflage des ÖNIP (integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan) zu starten.
EABG als “energierechtlicher Meilenstein”
Aus Sicht des Anwalts Florian Stangl, Experte im Umwelt- und Energierecht, ist das EABG ein “energierechtlicher Meilenstein”. Es habe das Potenzial, die Genehmigungsverfahren für Erzeugungsanlagen, Speicher und Netze erheblich zu beschleunigen. Mit dem EABG liegen Energieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse. Dies sei für die Abwägungsentscheidungen der Behörde relevant, etwa im Rahmen naturschutzrechtlicher Verfahren.
Die Beschleunigung sehe man bei den Trassenfreihaltungskorridoren, wo in Zukunft Leitungsvorhaben realisiert werden sollen, so Stangl. Dabei werde ein “gesetzgeberischer Trick” angewendet. Bei der Prüfung im Zuge des Verordnungsverfahrens durch das Ministerium werde bereits geprüft, welche Auswirkung die Leitung in dem betroffenen Gebiet hätte. Man erhebe die Umweltprüfungen von der Projektebene auf die Planungsebene. Damit werde der einzelne Leitungsbetreiber entlastet.
Das EABG vereinheitliche die Standards und Verfahren, so Stangl, und beende damit den Fleckerlteppich von unterschiedlichen Regelungen in den Ländern. “Wir haben nun für Energieanlagen einheitliche Vorgaben, in welches Genehmigungsverfahren kommt welche Anlage”. Das führe für die Projektanten zu Entbürokratisierung und einer erheblichen Kostenreduktion.