Höchstgericht kippt Verkauf von Alkohol in Automatenshops

12.06.2026 • 13:22 Uhr
Höchstgericht kippt Verkauf von Alkohol in Automatenshops

Der bisher umstrittene Verkauf von Alkohol in personalfreien Automatenshops dürfte vor dem Aus stehen. Denn eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) schafft Klarheit. Das Höchstgericht stellte darin fest, dass ausschließlich mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattete Räume ohne Personal nicht als Betriebsräume im Sinne der Gewerbeordnung gelten. Der Verkauf alkoholischer Getränke über solche Automaten sei damit unzulässig.

Die Gewerbeordnung sieht ein Verbot des Verkaufs von Alkohol ohne physische Ausweiskontrolle vor. Dennoch konnte bisher Alkohol in derartigen Shops gekauft werden. Laut einem Bericht der “Kleinen Zeitung” vom Freitag vertritt beispielsweise das Land Steiermark die Auffassung, wonach der Jugendschutz gewahrt werde, wenn an Automaten eine Altersabfrage über Bankomatkarte erfolge. Auch in Oberösterreich hatte das Thema rund um die Automaten in der Vergangenheit Diskussionen ausgelöst.

Ausgehend für die Entscheidung des Höchstgerichts war ein Fall aus dem Oktober 2025 in Graz. Dort konnte ein 15-Jähriger Bier bei einem Automaten kaufen. Der Betreiber ging daraufhin gegen die Strafe vor. Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem VwGH. Das Höchstgericht wies nun die Revision des Betreibers zurück. In Österreich ist der Kauf und Konsum von Bier und Wein ab 16 Jahren erlaubt. Für harten Alkohol gilt hingegen eine Altersgrenze von 18 Jahren.