In Österreich gibt es zu wenig Erwachsenenvertreter

75.800 Menschen hatten Ende 2025 in Österreich einen Erwachsenenvertreter. Während die Zahl der Betroffenen steigt, ging die Zahl der Betreuenden seit Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes 2018 stetig zurück. Laut dem VertretungsNetz reduzierte sich die Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen – früher Sachwalterschaften – von rund 52.700 auf 35.000. Das VertretungsNetz warnte am Mittwoch vor der Reduzierung menschenrechtlicher Standards.
“Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung, um ihre Angelegenheiten selbst zu regeln – ein Grund ist auch die demografische Entwicklung. Mit niederschwelliger Sozialarbeit, persönlicher Assistenz und barrierefreiem Zugang zu Behörden und sozialen Einrichtungen könnten jedoch viele, auch ältere Menschen weiterhin selbstbestimmt leben”, sagte Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz, in einer Aussendung. “Weil solche Unterstützungsangebote fehlen oder sogar abgebaut werden, braucht es Erwachsenenvertretungen, die eigentlich vermeidbar wären.”
Das VertretungsNetz betreute als eines der vier großen Erwachsenenschutzvereine 2025 rund 6.500 Menschen in Form einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Der Verein bietet auch Beratung, Schulung und die Errichtung von bestimmten Vertretungsverhältnissen an. Im Auftrag des Gerichts wird erhoben, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung im Einzelfall wirklich notwendig ist oder ob es Alternativen dazu gibt – so genanntes “Clearing”.
Situation in Salzburg besonders schlecht
Besonders schlecht ist die Situation in Salzburg – laut der Auswertung nach Bundesland aus dem Jahresbericht des VertretungsNetzes. Denn dort gibt es pro 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner nur 263 gerichtliche Erwachsenenvertretungen. In Kärnten und der Steiermark sind es pro 100.000 Einwohner mit 466 bzw. 432 deutlich mehr. Wien liegt mit 410 im Mittelfeld.
Zur Frage, warum die Bestellungspraxis durch die Gerichte so unterschiedlich ausfällt, gibt es bisher nur Mutmaßungen. Marlovits regte daher an, “die Gründe für die gravierenden regionalen Unterschiede wissenschaftlich zu erforschen – und die Ergebnisse in die laufenden Reformpläne einfließen zu lassen”.
Oft Anwälte und Notare bestellt
Auch welche Person eine gerichtliche Erwachsenenvertretung übernimmt, variiert regional stark. In Wien bestellen die Gerichte in mehr als zwei Drittel der Fälle (71 Prozent) Anwälte bzw. Notare als Vertretung. In allen anderen Bundesländern liegt man mit 22 bis 42 Prozent weit unter diesem Wert. Das VertretungsNetz betonte in der Aussendung, dass eine parlamentarische Anfrage der Grünen kürzlich ergab, dass einige wenige Anwaltskanzleien, vor allem in Wien, bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen.
“VertretungsNetz erhält laufend Beschwerden von verzweifelten Betroffenen und Angehörigen über einzelne gerichtliche Erwachsenenvertreterinnen bzw. -vertreter. Wir hören, dass diese für die Betroffenen nie erreichbar sind, dringende Angelegenheiten nicht erledigen und sogar prekäre gesundheitliche oder finanzielle Situationen ignorieren. Leider können wir in diesen Fällen nur beraten und an das Gericht verweisen, da wir in solchen Verfahren keine Parteistellung haben”, zeigte Marlovits die Missstände auf.
Menschenrechtliche Standards nicht absenken
“Österreich hat mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz ein modernes Vertretungsmodell entwickelt, das auch im internationalen Vergleich Beachtung gefunden hat. Solange die erforderlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, kann auch das beste Gesetz nicht wirken. Zusätzlich gilt es nun zu verhindern, dass menschenrechtliche Standards schrittweise wieder abgesenkt werden”, warnte Marlovits.
So wurde seinen Angaben zufolge 2025 aus budgetären Gründen bereits das obligatorische “Clearing” durch die Erwachsenenschutzvereine abgeschafft, wenn für eine Person erneut eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt werden soll. Zudem verlängerten manche Gerichte bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen ohne nähere Prüfung von drei auf fünf Jahre. Gegen solche automatischen Verlängerungen hat das VertretungsNetz im Namen von vertretenen Personen mehrfach Rechtsmittel erhoben. Der OGH bestätigte kürzlich die Rechtsansicht des Vereins.
Persönlicher Kontakt mit Betroffenen besonders wichtig
Das VertretungsNetz lehnt auch Konzepte ab, wonach Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter den persönlichen Kontakt an Betreuungsfirmen auslagern können, um viele Vertretungen gleichzeitig zu führen. “Als Erwachsenenvertreterin bzw. -vertreter trägt man große Verantwortung. Ist die vertretene Person nicht entscheidungsfähig, müssen Entscheidungen stellvertretend in ihrem Sinn und nach ihrem (mutmaßlichen) Willen getroffen werden. Das setzt einen regelmäßigen persönlichen Kontakt voraus. Nur wer die vertretene Person gut kennt, kann ihre Selbstbestimmung wahren und sie qualitätsvoll vertreten.”
VertretungsNetz appelliert, mehr in Prävention zu investieren, um Personen in jeder Lebenslage ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Barrierefreie Behörden- und Bankenwege, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und der Ausbau von persönlicher Assistenz und niederschwelligen Unterstützungsangeboten wie z.B. der Community Nurses könnten viele Erwachsenenvertretungen verhindern.
Lücken in der Prävention von Erwachsenenvertretungen sieht auch Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ). “Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Unterstützungskreise gibt es oft nicht. Selbstbestimmung sollte aber so weit wie möglich gefördert werden. Eine Erwachsenenvertretung darf nur das allerletzte Mittel sein.” Das 2. Erwachsenenschutzgesetz war ein wichtiger Schritt, aber es hat auch massive Unterstützungsleistungen durch die Länder vorgesehen, um Erwachsenenvertretungen unnötig zu machen – aber die Länder haben das viel zu wenig umgesetzt. Auch auf Bundesebene waren immer wieder Einsparungen beim Erwachsenenschutz in Diskussion. “Menschenrechte dürfen aber keine Budgetfrage sein”, sagte Achitz.