Kärntner Vermögens-U-Ausschuss will Kaiser befragen

Der Kärntner Untersuchungsausschuss zur Veräußerung von Landesvermögen hat am Mittwoch den Fahrplan für heuer sowie die Ladung von knapp 30 Auskunftspersonen beschlossen. Die erste öffentliche Sitzung und der Start der Befragungen ist für den 28. Oktober geplant, teilte die FPÖ, deren Klubobmann Erwin Angerer den Ausschuss leitet, im Anschluss an die nicht öffentliche Sitzung mit. Die FPÖ kritisiert, dass Unterlagen nicht oder nur unter Geheimhaltung freigegeben wurden.
Die FPÖ hatte den U-Ausschuss zu Veräußerungsvorgängen des Landes Kärnten verlangt. Es geht um das Landesjugendheim Görtschach und ein Feriendorf am Ossiacher See. Der Landesrechnungshof hatte beide Verkaufsvorgänge in einem 2025 veröffentlichten Bericht unter die Lupe genommen und einige Malversationen ausgemacht. Geklärt werden soll, so Angerer, “warum diese beiden Verkäufe zum Schaden des Landes Kärnten getätigt wurden und wer die Verantwortung dafür trägt”. Geplant sind die Sitzungen vorerst wöchentlich jeweils mittwochs bis 9. Dezember, ausgenommen sind die Wochen mit Plenarsitzungen.
Als Auskunftspersonen geladen werden unter anderem Altlandeshauptmann Peter Kaiser und Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabriele Schaunig (beide SPÖ), außerdem Geschäftsführer von Landesgesellschaften, Gutachter, Käufer und Rechtsberater.
Disput um Unterlagen
Ausschussvorsitzender Angerer kritisierte Probleme betreffend die angeforderten Unterlagen und Beweismittel. Dokumente zum Verkauf des Feriendorfs Ossiacher See wurden unter Geheimhaltungsauflagen übermittelt. Angerer: “Nachdem die zuständige Landesgesellschaft alle Unterlagen als geheimhaltungswürdig übermittelt hat, müssten auch die Ausschusssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das ist jedoch nicht im Sinne eines Untersuchungsausschusses und der Aufklärungsarbeit.” Ein Antrag auf Freigabe der Unterlagen an Landtagspräsident Andreas Scherwitzl (SPÖ) wurde gestellt.
Weiters kritisieren die Freiheitlichen, dass Unterlagen sowohl von der Landesregierung als auch von Landesgesellschaften teils sehr spät, in schlechter Datenqualität sowie in unüblichen, nicht kompatiblen Dateiformaten übermittelt worden seien. So sei es nicht möglich, die Dokumente elektronisch zu erfassen, was ebenso die Aufklärungsarbeit erschwere. Der Landesrechnungshof habe die angeforderten Unterlagen, die den RH-Berichten zugrunde lagen, gar nicht übermittelt.
Laut RH-Direktor Günter Bauer werde aktuell noch geprüft, inwieweit der Rechnungshof diese Unterlagen übermitteln darf bzw. dazu verpflichtet wäre. Zuletzt, beim Heta-U-Ausschuss, seien keine Fremdakte anderer Dienststellen des Landes übermittelt worden.