Kaum Wettbewerbsnachteile durch Klimaneutralität bis 2040

22.08.2026 • 15:32 Uhr

Nach den am Freitag vorgestellten Regierungsplänen für ein Klimagesetz hat Karl Steininger, Klimaexperte der Universität Graz, die einzelnen bekannten Aspekte einer Bewertung unterzogen. Steininger wies unter anderem darauf hin, dass die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 analog zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) nur jene Wirtschaftssektoren betreffen, die laut EU in nationaler Verantwortung stehen. Wettbewerbsnachteile seien unter diesem Gesichtspunkt gering.

Die Sektoren sind Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall. Der verbleibende Bereich (Anlagen im EU-Emissionshandel) ist im EU-Recht derzeit geregelt, bis 2040 klimaneutral zu sein, jedoch werde ein Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt, diesen Reduktionspfad zeitlich auszudehnen. “Damit ist die Diskussion um potenziellen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit sehr wirkungsvoll beantwortet. Die Sektoren in nationaler Verantwortung sind weitgehend gut vor Importen geschützt”, resümierte Steininger in einer Aussendung am Samstag. Der Standort werde durch Klimapolitik nicht geschwächt, sondern ganz im Gegenteil gestärkt, hieß es weiter.

EcoAustria-Annahmen nicht im Klimagesetz vorgesehen

Was die von Wirtschaftsseite gern zitierte Studie von EcoAustria betrifft, wonach eine Klimaneutralität 2040 das Wachstum beeinträchtige, so hielt Steininger dem entgegen, dass hier – entgegen der Definition im nunmehrigen österreichischen Klimagesetz – auch jene Sektoren umfasst sind, die dem EU-Emissionshandel unterworfen sind, “und damit jene Sektoren in denen diese Wettbewerbsnachteile wesentlich sein können”. Beziehe man diese Sektoren jedoch nicht ein, dann “wird schnell sichtbar, dass es für die Bestimmung der Auswirkungen auf nationale Wertschöpfung und Beschäftigung” unter anderem um die Art der Ausgestaltung der Klimapolitik geht, dass die “Wettbewerbsvorteile in diesen Sektoren jedenfalls stärker wiegen dürften als die Wettbewerbsnachteile” und es “um die Art der Verwendung der Mehreinnahmen aus Transfers an Österreich aus anderen Ländern für eine Übererfüllung der nationalen Ziele geht”.

Was die “Standortklausel” betrifft – also eine Korrektur des Klimafahrplans im Falle volkswirtschaftlicher Probleme – so wäre Österreich laut dem Leiter des Wegener Center für Klima und Globalen Wandel der Universität Graz “gut beraten” gerade da nicht auf Wertschöpfungsimpulse aus der Klimapolitik zu verzichten. Zum Klimafahrplan bzw. der Ankündigung, einen solchen erst kommendes Jahr zu erstellen, hieß es, dass eine frühere Beschlussfassung “hoch anzuraten” sei. Vor allem dann, wenn Österreich noch eine Chance haben wolle, “seine unionsrechtlich vereinbarten Klimaziele 2030 nicht massiv zu verfehlen.”

Vorgeschlagen wurde zudem auch eine regelmäßige Überprüfung der Zielkonformität der Treibhausgasemissionen, so herrsche etwa in Schweden bereits eine derartige gesetzliche Praxis, “sodass bei Abweichungen der Emissionen in der Budgeterstellung bereits die Finanzmittel der zur Korrektur notwendigen Maßnahmen verfügbar gemacht werden können.