Klemens Hallmann – Gläubiger stimmen Sanierungsplan zu

HEUTE • 14:54 Uhr
Klemens Hallmann - Gläubiger stimmen Sanierungsplan zu

Im Insolvenzverfahren des Wiener Immobilienunternehmers Klemens Hallmann gibt es nun grünes Licht für eine Sanierung. Die Gläubiger haben dem Sanierungsplan, der eine Gesamtquote von 35 Prozent vorsieht, mehrheitlich zugestimmt, wie die Kreditschutzverbände AKV und KSV1870 nach der Sanierungsplantagsatzung am Handelsgericht Wien mitteilten. Inklusive Superquote könnten es 45 Prozent werden. Bisher sind 141,6 Mio. Euro Forderungen angemeldet, davon 125,9 Mio. anerkannt.

“Damit ist ein wesentlicher Grundstein für die geordnete Stabilisierung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens sowie die Erfüllung der angebotenen Gläubigerquote gelegt”, betonte Hallmann am Dienstag im Anschluss an den Gerichtstermin. Das Verfahren betreffe ihn selbst als eingetragenen Unternehmer – nicht die Hallmann Holding – und werde weiterhin unter Eigenverwaltung geführt, betonte er einmal mehr. “Die Zustimmung der Gläubiger bestätigt den eingeschlagenen Weg einer transparenten und verantwortungsvollen Sanierung”, gibt sich Hallmann zuversichtlich. Über sein Vermögen wurde am 21. August 2025 ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet.

10 Prozent bis Februar fällig

Die erste Zahlungsrate in Höhe von 10 Prozent sowie die Verfahrenskosten müssen bis 28. Februar 2026 beim Sanierungsverwalter Stephan Riel erlegt werden. “Erst dann kann der Sanierungsplan vom Insolvenzgericht bestätigt und das Sanierungsverfahren aufgehoben werden”, erklärte der KSV1870.

Weitere 10 Prozent sollen binnen zwölf Monaten und nochmal 15 Prozent binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans fließen. “Zusätzlich haben die Gläubiger die Chance auf eine Superquote, wenn ein gewisser (Mehr-)Erlös aus der Verwertung eines konzeptionellen Kunstwerks, dem sogenannten ‘Castello Cube’, an dem der Schuldner zu 32 Prozent beteiligt ist, erzielt werden kann”, berichtete Insolvenzexpertin Tanja Schartel vom KSV1870.

Superquote möglich

Zu der angebotenen Quote von 35 Prozent kommt also eine teilweise Vermögensübertragung mit Superquote hinzu, wie der AKV erläuterte. Dabei werde Hallmann ein Treuhänder, Stephan Riel, zur Seite gestellt und diverse Vermögenswerte des Schuldners unter bestimmten Voraussetzungen an den Treuhänder als Vertreter der Gläubiger übertragen. Dieser muss dann den etwaigen Mehrerlös, der mit maximal 10 Prozent zusätzlich begrenzt wird, an die Gläubiger als Superquote ausbezahlen. Folglich erhalten die Gläubiger bestenfalls eine Quote von insgesamt 45 Prozent.

Der angenommene Sanierungsplan soll laut AKV durch eine geordnete mittelfristige Verwertung des vorhandenen Vermögens finanziert werden. “Zudem ist es notwendig, dass die Gläubiger von Eventualverbindlichkeiten Rückstehungserklärungen abgeben”, so Schartel vom KSV1870. Diese Eventualverbindlichkeiten resultierten überwiegend “aus Haftungen des Schuldners für Finanzierungen von Projektgesellschaften aus seiner Firmengruppe”.

Erfolgreiche Sanierung von Restrukturierung der Holding abhängig

Die Erfüllung des nunmehr angenommenen Sanierungsplans sei letztlich auch davon abhängig, ob bei der Hallmann Holding International Investment GmbH die anhängige Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen werden kann, so der AKV.

“Ich danke den Gläubigern für ihr Vertrauen und ihre Zustimmung. Dieses Ergebnis ist ein wichtiger Schritt, um meine Verpflichtungen verantwortungsvoll zu erfüllen und die Sanierung nachhaltig umzusetzen”, so Hallmann. “Ich werde weiterhin mit voller Transparenz, Verlässlichkeit und Konsequenz an der Umsetzung des zugestimmten Sanierungsplans arbeiten.”