Konzept für Wiener “Auszeit-WG” nach Kritik veröffentlicht

Im Zuge der Diskussion um die vor fast zwei Monaten in Betrieb gegangene Wiener “Auszeit-WG” für unmündige Intensivtäter hat die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Magistratsabteilung 11 (MA 11) am Montagvormittag das aus dem Mai stammende Konzept der Einrichtung veröffentlicht. Eine der APA vorliegende Version aus dem Juli war zuletzt in Kritik geraten. Expertinnen und Experten hatten im Zuge dessen eine Offenlegung und vollständige Transparenz gefordert.
Bei dem am Montag auf der Website der Wiener Kinder- und Jugendhilfe veröffentlichten 16-seitigen Dokument handle es sich um das durch den Träger “neue wege” eingereichte Konzept, teilte eine Sprecherin der MA 11 der APA mit. Begleitend dazu seien selbstverständlich die ebenfalls online abrufbaren Unterlagen zu Trauma- und Sexualpädagogik sowie zu Gewaltprävention damals zur Bewilligung abgegeben worden. Auch das grundlegende Konzept des Trägers wurde offengelegt.
Experte: “Gravierende fachliche Mängel”
Eine marginal adaptierte Version des eingereichten Konzepts mit Datierung vom heurigen Juli und 17 Seiten war diesen Sommer durch die APA publik geworden. Erstmals dazu geäußert hatten sich der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier und der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS). Der Mediziner sprach von “gravierenden fachlichen Mängeln”. “Sozialarbeiterische Fachkräfte müssen sich gut überlegen, ob sie das im Rahmen ihrer professionellen Autonomie mittragen können”, hieß es von OBDS-Geschäftsführerin Julia Pollak. Die APA hatte damals beide um fachliche Expertise gebeten.
Von Seiten der zuständigen Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) war dazu vor mehr als zwei Wochen bei “Wien heute” betont worden, bei der Unterlage handle es sich um “ein Konzeptpapier aus dem Frühling”. Es sei “nicht nachvollziehbar”, auf welches Dokument sich die öffentliche Kritik bezogen habe, hatte es Anfang August gegenüber dem “Falter.morgen” geheißen. Zuvor war die Rede davon gewesen, dass man davon ausgehe, dass es sich lediglich “um Handouts des Trägers […] handelt”.
Emmerling: “Innovativer pädagogischer Ansatz”
Aus Sicht der Stadt verfolgt die WG “einen innovativen pädagogischen Ansatz”, wie es am Montag in einer Aussendung hieß. Im Fokus des Projekts stehe stets die Unterbrechung gefährdender Verhaltensweisen, eine sozialpädagogische Analyse samt psychologischer und psychiatrischer Abklärung und die Entwicklung individuell angepasster, weiterführender und möglichst nicht freiheitsbeschränkender pädagogischer Maßnahmen.” Solche kämen stets nur als “Ultima Ratio” in Betracht. “Ziel ist es, die Bevölkerung vor jugendlichen Intensivtäterinnen und Intensivtätern zu schützen und Gewaltspiralen zu durchbrechen”, sagte Emmerling. Gleichzeitig solle durch die Diagnostik eine Grundlage zur Entwicklung eines individuellen Betreuungskonzepts geschaffen werden. Die Wiener Vizebürgermeisterin forderte zudem am Montag erneut “eine bundesgesetzliche Grundlage” vom Justizministerium zur Schaffung von Einrichtungen nach Vorbild der “Auszeit-WG”.
Ihr Büro verwies zudem auf “umfassende Kontrolle” der Einrichtung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft samt Monitoring “hinsichtlich der Einhaltung kinderrechtlicher Standards” sowie deren Rolle als niederschwellige und unabhängige, externe Beschwerdestelle. Zudem überprüfe die Aufsicht der MA 11 die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der einschlägigen fachlichen Standards. Das Projekt werde von der Forschungsstelle der Kinder- und Jugendhilfe wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Zahlreiche Stellungnahmen zu Projekt
Bei dem Haus mit Nebengebäude am Wiener Stadtrand in Simmering handelt es sich österreichweit um die erste derartige Einrichtung. Rechtliche Basis der Einrichtung mit zwei Plätzen und Kosten von fast einer Million Euro pro Jahr bildet das aus dem Gesundheitsbereich stammende Heimaufenthaltsgesetz. Neben Frottier und OBDS äußerten auch die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP), die Volksanwaltschaft sowie der Verfassungsjurist Heinz Mayer Bedenken. Anfang des Jahres hatten bereits das Vertretungsnetz, der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) und der Verein FICE Austria Kritik ausgesprochen.
(S E R V I C E – Das Konzept ist hier abrufbar: )