Kritik an Bundesstaatsanwaltschaft reißt nicht ab

01.08.2026 • 14:20 Uhr

Die Kritik an dem Entwurf zur geplanten Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängige Weisungsspitze der Justiz reißt weiterhin nicht ab. Nach harten Verhandlungen schickte die Dreierkoalition den Entwurf Ende Juni in Begutachtung. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht damit in ihrer Stellungnahme hart ins Gericht: Der Entwurf könne die “politische Unabhängigkeit in keiner Weise darstellen”. Auch die OStAs Graz und Innsbruck übten Kritik.

Der vorgelegte Ministerialentwurf orientiere sich “keineswegs an den entscheidenden Eckpunkten, die eine solche (partei-)politische Unabhängigkeit bewirken können”. Das Vorhaben, eine “Anscheinsproblematik” – derzeit entscheidet die politische Weisungsspitze in Person der Justizministerin u.a. über Anklagen gegen Beschuldigte aus anderen Parteien – scheitere. Vielmehr führe der Entwurf “zu der Etablierung eines belastenden Anscheins der als ‘Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft’ bezeichneten obersten Weisungsspitze und verfehlt damit das anlassgebende hehre Ziel.”

Amt des Bundesstaatsanwaltes “parteipolitisch kontaminiert”

Wie auch andere Vertreter der Justiz stößt sich die WKStA an dem Ernennungsverfahren, insbesondere der Ernennungskommission. Dass darin auch Standesvertreter der Notare und Rechtsanwälte sitzen, “erhelle” nicht. Der Entwurf scheine, “bei der Berufsgruppe Rechtsanwälte von einem interessenfreien Expertenstatus auszugehen, während die Rechtsanwaltsordnung tatsächlich zu einer subjektiven Vertretung der Interessen des Mandanten verpflichtet”, so die Kritik. Es sei nicht ausgeschlossen, dass diese ihre eigenen oder die Interessen ihrer Klienten miteinfließen lassen könnten.

Außerdem bemängelt die Behörde die Einbindung des Nationalrates, der von der Kommission vorgeschlagene Bewerber und Bewerberinnen ablehnen kann. “Dadurch wird die parteipolitische Einflussnahme auf die Bundesstaatsanwaltschaft bereits im Bestellungsprozess eingeführt, eine Verpolitisierung des Bestellungsprozesses erreicht und schlussendlich das Amt des Bundesstaatsanwalts oder der Bundesstaatsanwältin dadurch parteipolitisch kontaminiert.” Um die Auswirkungen der Einbindung des Nationalrates in den Bestellungsprozess zu verdeutlichen, müsse folgende zentrale Frage beantwortet werden: “Wie hoch ist die Chance eines Staatsanwalts, der aktuell Korruptionsermittlungen gegen amtierende Politiker führt, dann Jahre später von eben diesen selbst, deren Kollegen oder deren Nachfolgern zum obersten Verantwortlichen über künftige Korruptionsermittlungen gewählt zu werden, die sie nun selbst betreffen können?”

Weil darüber hinaus auch das Abstimmungsverhalten der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft und ihrer Stellvertreterin oder Stellvertreter vom Nationalrat überprüft werden können soll, sei der parteipolitischen Kontrolle in einem künftigen Bewerbungsverfahren der bisher Stellvertretenden zum Mitglied der Bundesstaatsanwaltschaft “Tür und Tor geöffnet.”

Entwurf “kann nur abgelehnt werden”

Die “parlamentarische Kontrolle aller Strafverfahren” stehe “im auffälligen Widerspruch” zu unabhängiger Strafverfolgung. “Warum sich Parteipolitiker über die strafrechtlichen Ermittlungen nun in ihrer Funktion als Abgeordnete während laufender Verfahren informieren können sollen, entzieht sich im Sinne des Schutzes von Ermittlungen und der Ermittler jeder Nachvollziehbarkeit”. Der Entwurf bringe insgesamt keine Annäherung an “das vorgebliche Ziel der politisch unabhängigen Weisungsspitze, (…) sondern er verfestigt die bestehende Problematik und kann damit nur abgelehnt werden”, so das harte Resümee der WKStA.

Auch OStA Graz und Innsbruck unzufrieden

In ein ähnliches Horn bliesen mit ihren Stellungnahmen auch die Oberstaatsanwaltschaften Innsbruck und Graz. “Insgesamt ist der Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Form strikt abzulehnen”, ist man auch in Innsbruck unbeeindruckt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Amtszeit, die mit sechs Jahren aus Sicht der drei Behörden deutlich zu kurz ist. Die Bestelldauer solle unbefristet sein oder sich jedenfalls auf zwölf Jahre belaufen.

Diesem Vorschlag könne sie “sehr viel” abgewinnen, meinte Justizministerin Anna Sporrer zuletzt im APA-Interview. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis Ende August, bis dahin werde man “alle Stimmen hören.” Damit der Entwurf auch Realität wird, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Diese scheint derzeit unwahrscheinlich, kritisierten sowohl FPÖ als auch Grüne zuletzt den Entwurf.