Kritik an wenig Selbstbestimmung bei Erwachsenenvertretung
Volksanwaltschaft und Patientenvertretungen kritisieren fehlende Selbstbestimmung und Regelungen bei Erwachsenenvertretungen. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) verwies auf wiederholte Beschwerden von Menschen mit gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretern: Diese würden berichten, dass über ihr Leben ohne ihre Zustimmung entschieden wird. Auf Probleme in diesem Bereich wiesen gegenüber der APA auch das VertretungsNetz sowie die Behindertenanwältin hin.
Nachdem Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) bereits am Montag bei seiner Rede im Rahmen der Staatenprüfung des UN-Zivilrechtspakts in Genf auf die Probleme aufmerksam gemacht hatte, bestätigte diese auch der stellvertretende Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung beim VertretungsNetz, Martin Marlovits, auf Anfrage der APA. Man wisse aus der täglichen Praxis, “dass es an Unterstützungsangeboten fehlt, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen”.
Dazu zähle etwa Erwachsenensozialarbeit und Peer-Begleitung, beispielsweise zu Behördenterminen, “vor allem aber ein bedarfsgerechtes Angebot an Persönlicher Assistenz im Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention”. Insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen würden oftmals keine adäquaten Angebote bestehen. Unter dem anhaltenden Spardruck würden bestehende Projekte und Initiativen zurückgefahren “oder nicht mehr ausreichend finanziert”. Gleichzeitig würden behördliche Verfahren zunehmend komplexer, während es oft an barrierefreier Kommunikation fehlt. Die Konsequenz darauf sei, dass viele Erwachsenenvertretungen bestellt werden, die vermeidbar wären.
Achitz: Wille der Menschen wird “übergangen”
Achitz erklärte zuvor am Montag in Genf, der Wille der Menschen werde “übergangen”: “Bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen werden sie nicht ausreichend einbezogen. Betroffene wurden beispielsweise gegen ihren Willen und den Willen ihrer Angehörigen dazu gedrängt, ihre Wohnung aufzugeben und in eine Betreuungseinrichtung zu ziehen.” Andere würden berichten, “dass ihnen nicht ausreichend Geld, Medikamente oder Heilbehandlungen zur Verfügung gestellt werden”. Dies stelle einen “massiven Eingriff in ihre Privatsphäre” dar.
Auch verwies Achitz darauf, dass etwa in Wien einzelne Kanzleien “hunderte Personen” betreuen würden. “Persönlicher Kontakt und Erreichbarkeit sind unzureichend. Spezialisierte Erwachsenenschutzvereine können aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht alle Betroffenen unterstützen.”
Auch aus Alters- und Pflegeheimen werde berichtet, dass trotz Entscheidungsfähigkeit häufig nur die Erwachsenenvertretung einbezogen wird, etwa bei medizinischen Behandlungen. “Statt alle Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation zu nutzen, um den Willen der Betroffenen zu ermitteln, wird dieser übergangen”, so Achitz.
VertretungsNetz: Bestehende Missstände zu beseitigen
Das VertretungsNetz wies darauf hin, dass bereits bei der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Genf im Jahr 2023 deutlich kritisiert worden sei, dass es an ausreichenden Unterstützungsangeboten fehle. Vor allem die Bundesländer seien daran erinnert worden, dass die Bestimmungen des Übereinkommens auch für sie gelten.
Auch das VertretungsNetz verwies auf die Problematik der überforderten Kanzleien: “Da die Kapazitäten der Erwachsenenschutzvereine begrenzt sind und nahestehende Personen häufig nicht zur Verfügung stehen, werden zunehmend Rechtsanwältinnen und -anwälte und Notare und Notarinnen mit diesen Aufgaben betraut, denen aber meist eine psychosoziale Ausbildung für diese Tätigkeit fehlt.” In Wien würden bereits 71 Prozent der Vertretungen so abgewickelt.
Laufend gebe es Beschwerden über einzelne Großkanzleien, “die mehrere hundert Erwachsenenvertretungen führen”. Betroffene und ihre Angehörigen berichten demnach von mangelnder Erreichbarkeit und fehlendem persönlichem Kontakt – “und davon, dass die Wünsche der vertretenen Personen nicht ausreichend berücksichtigt oder schlichtweg ignoriert werden”.
Bei einer Reform des geltenden Rechts sollte primär darauf Wert gelegt werden, die bestehenden Probleme und Missstände zu beseitigen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Ein bestehender Spardruck dürfe kein Grund dafür sein, Menschenrechte zu negieren.
Behindertenanwältin: “Selbstbestimmung ist das nicht”
Auch Behindertenanwältin Christine Steger berichtete auf APA-Anfrage von Problemen: “In unserer Beratung bekommen wir viele Anfragen zur Situation von erwachsenenvertretenen Personen”, erklärte sie in einem Statement. Die betreffe vor allem die Frage, was Angehörige, Freunde bzw. Freundinnen oder Vertrauenspersonen tun können, wenn die Wünsche von vertretenen Personen “nicht abgefragt, geschweige denn respektiert werden”. Anfragen kämen auch, wenn die regelmäßigen Besuche durch die bestellten Erwachsenenvertreter bzw. -vertreterinnen “einfach nicht stattfinden”. Man könne hier lediglich an die Gerichte verweisen, “was verständlicherweise zu wenig Abhilfe führt”.
Auch höre die Behindertenanwaltschaft beispielsweise Berichte von Situationen von Menschen mit Behinderungen, “die kaum Geld zur Verfügung haben, obwohl Vermögen vorhanden wäre”. Oder Menschen, deren Wünschen und Willensäußerungen “hinsichtlich ihrer Lebenssituation (Stichwort Wohnsituation) einfach ignoriert werden”. “Selbstbestimmung ist das beileibe nicht”, so Steger.