Künftig weniger Stromnetzkosten für drei von vier Haushalten
Die derzeit in Vorbereitung befindliche große Tarifreform bei den Stromnetzkosten soll 75 Prozent der Endkunden niedrigere Netzkosten bringen. Diese Zahl nannte die zuständige Regulierungsbehörde E-Control am Dienstag bei einer Fachveranstaltung. Hintergrund ist die Einführung des sogenannten Leistungspreises auch in der für Haushalte relevanten Netzebene 7 ab 1. Jänner 2027. Für kleine Haushalte ist die Ersparnis am größten, für E-Auto-Fahrer kann es teurer werden.
Teurer wird es für jene Elektroauto-Besitzer, die ihr Fahrzeug zuhause mit voller Leistung, also mit 11 Kilowatt (kW), aus dem öffentlichen Stromnetz laden. Jene, die die Ladeleistung drosseln und stattdessen langsamer und gleichmäßiger laden sowie flexibel sind, können ebenso wie andere Kundengruppen künftig Netzentgelte sparen.
Kleine Haushalte sparen am meisten
Die E-Control hat auf Basis der Daten aus 2024 errechnet, wie sich die Umstellung auf Musterhaushalte auswirkt. Am meisten sparen demnach künftig kleine Haushalte mit nur 1.800 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch und einer Leistungsspitze von 2 kW. Sie sparen künftig 31 Prozent der Netzkosten. Bei größeren Haushalten mit 3.500 kWh und 4,4 kW maximaler Leistung beträgt die Ersparnis 10 Prozent und selbst Haushalte mit Wärmepumpen-Heizung mit 8.700 kWh und 7 kW sparen durch die Reform 12,4 Prozent. Bei Haushalten mit E-Auto, die 7.000 kWh jährlich verbrauchen und ohne Verhaltensanpassung weiter mit 11 kW laden, steigen die Netzentgelte um 21 Prozent, bei flexibler Entnahme hingegen sinken sie um 8,5 Prozent gegenüber dem Status quo.
Bisher wurden bei den meisten Haushalten sowie bei kleineren Gewerbebetrieben der Leistungsbezug aus dem Stromnetz nicht gemessen und die Netzkosten nur auf Basis der Energiemenge (in kWh) sowie einer Leistungspauschale eingehoben. Dadurch hing die Höhe der Netzkosten zu über 80 Prozent von der Energiemenge ab. Der Anteil der Energiemenge an den Netzkosten soll binnen drei Jahren auf 50 Prozent sinken, im Gegenzug dazu steigt die Leistungskomponente auf ebenfalls 50 Prozent.
E-Control-Chef Strebl: Gesamtaufkommen der Netzkosten bleibt gleich
“Gewinner ist, wer einen konstanten Verbrauch hat. Mehrkosten entstehen bei Spitzen relativ zum Verbrauch”, sagte der neue E-Control-Vorstand Michael Strebl. Er betonte, dass das Gesamtaufkommen der Netzkosten unverändert bleibt und es lediglich zu einer Umverteilung zwischen den Kundengruppen kommt.
Grund für die Umstellung ist der Umstand, dass Netzausbau stark davon abhängt, wie viel Strom auf einmal bezogen wird. Diese Lastspitzen seien, so die E-Control, in der bisherigen Tarifstruktur nicht berücksichtigt worden. Mit der Reform soll das Stromsystem fairer werden, weil jene, die den Netzausbau tatsächlich verursachen, mehr bezahlen sollen. Ermittelt wird der monatliche Leistungspreis durch die neuen, digitalen Stromzähler, die den Verbrauch im Viertelstundentakt messen, konkret anhand des höchsten Viertelstundenverbrauchs eines Monats.
Die aus dem Stromnetz bezogene Leistung wird in Kilowatt (kW) angegeben. Eine einzelne Herdplatte zieht ungefähr 1 bis 2 kW. Bei Waschmaschinen und Geschirrspüler beträgt der maximale Anschlusswert meist ebenfalls rund 2 kW. Die zweite Komponente, die Energiemenge, die in Kilowattstunden (kWh) angegeben wird, ist der Verbrauch in einer bestimmten Zeit. Wer zum Beispiel eine Stunde lang mit einem Kilowatt kocht, hat eine Kilowattstunde Strom verbraucht.
Mindestleistung bei 2 kW
Als Mindestleistung setzt die E-Control in den künftigen Netztarifen 2 kW an. Ab 10 kW verdoppelt sich der Leistungspreis. Für flexible Leistung, die der Netzbetreiber an bis zu acht Stunden pro Tag einschränken kann, reduziert sich der Leistungspreis auf 25 Prozent. Für diese flexible Netznutzung gibt es zwei Möglichkeiten, entweder der Kunde lässt sich vom Netzbetreiber regeln oder der Kunde sorgt in den entsprechenden Zeitfenstern selbst dafür, dass die bezogene Leistung nicht die garantierte Leistung übersteigt.
Die E-Control hatte Ende Juni auf Basis des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) die Grundsatzverordnung für die Stromnetzgebühren vor, die ab 1. Jänner 2027 gelten sollen, vorgelegt. Darin gibt sie den Rahmen für die Netzgebühren vor. Nach Erlass der Grundsatzverordnung wird in einer weiteren Verordnung im Herbst die Höhe der Gebühren festgelegt. Die Behörde definiert darin unter anderem auch, wann große Batteriespeicher keine Netzgebühren zahlen müssen.
Die Freiheitlichen sahen sich in einer Aussendung wegen der Tarifreform der Stromnetzkosten bestätigt. Während nun aber auf der Verbrauchsseite “Verursachungsgerechtigkeit” komme, “bleiben die schwarz-grünen Fehlsteuerungen in den Förderregimen unangetastet”, spielte FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger in einer Aussendung auf die vorige Regierung aus ÖVP und Grünen an. Dem jetzigen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) warf er das Liefern von “PR-Shows statt echter Reformen” vor.