Luft nach oben bei antifaschistischem Verfassungsauftrag
Ein Rechtsgutachten im Auftrag mehrerer Organisationen sieht Luft nach oben, wenn es um den antifaschistischen Auftrag in der Verfassung geht. Österreich habe das Konzept der sogenannten wehrhaften Demokratie zu verwirklichen, meint der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Dies gelte nicht nur für nationalsozialistische Wiederbetätigung, sondern auch für faschistische Tendenzen. Antifaschistische Organisationen fordern daher, eine dem Verbotsgesetz ähnliche Regelung zu finden.
Auftraggeber des Rechtsgutachtens sind das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) sowie das Oberösterreichische Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Konkret wollten die drei Organisationen klären lassen, ob auch der demokratische Rechtsstaat selbst “antifaschistisch” ist. Also, ob Österreichs Verfassung einen antifaschistischen Auftrag erteilt und wenn ja, wie dieser aussieht.
Mayer verweist in seinem Gutachten auf den Staatsvertrag. In Artikel 9 hat sich Österreich verpflichtet, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und aus der Gesellschaft alle Spuren des Nationalsozialismus zu entfernen. Weit weniger bekannt ist, dass Artikel 9 auch die Verpflichtung enthält, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen sowie alle Organisationen, die bestrebt sind, der Bevölkerung ihre demokratischen Rechte zu nehmen.
Gesetz geboten
Die Republik hat also laut Gutachten nicht nur gegen neonazistische Umtriebe vorzugehen, sondern gegen alle faschistischen und demokratiefeindlichen. Für faschistische Organisationen ist ein vergleichbares Gesetz aber bis heute ausständig. Mayer schreibt: “Ausdrückliche Regelungen über die Auflösung faschistischer Organisationen fehlen nach wie vor, solche Regelungen wären nicht nur nach dem Staatsvertrag geboten, sondern auch nach der Menschenrechtskonvention zulässig.”
“Unsere Verfassung ist weltanschaulich nicht neutral, sondern gibt dem Staat einen umfassenden antifaschistischen Auftrag”, fasst MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi die Haupterkenntnis zusammen. Auch für DÖW-Leiter Andreas Kranebitter geht es nicht um “abgehobene Verfassungstheorien”, sondern um konkrete Praxisfragen, wie das Thema der Parlamentarischen Mitarbeiter von FPÖ-Abgeordneten zeige. Für Netzwerk-Sprecher Robert Eiter ist außerdem wichtig, dass das Verbotsgesetz evaluiert und dadurch wirksamer wird.
FPÖ nicht begeistert
Keine Begeisterung hat das Papier bei der FPÖ ausgelöst. Verfassungssprecher Michael Schilchegger sieht darin “ein von linken Organisationen in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten, das unter Berufung auf den Staatsvertrag weitreichende Eingriffe in Grundrechte fordert”. Dieses ziele darauf ab, “fundamentale Grundrechte wie die Vereins- und Meinungsäußerungsfreiheit auf Berufung auf den Staatsvertrag auszuhebeln und die demokratische Gewaltentrennung zu umgehen”, schrieb er in einer Aussendung.
“Wer diese Gefahr verharmlost, ebnet Hass und Gewalt den Weg und führt uns zurück in die dunkelsten Zeiten unserer Geschichte. Das dürfen wir niemals zulassen”, reagierte dagegen die SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur, Sabine Schatz, auf das Rechtsgutachten. Mayer zeige darin klar auf, dass es eine bedeutende Lücke im österreichischen Recht gebe. “Während neonazistische Umtriebe vom Verbotsgesetz abgedeckt werden, fehlen entsprechende Gesetze für andere faschistische Aktivitäten”, befand Schatz.