Machtmissbrauch am Theater: 84 Verstöße registriert

60 anonymisierte Erlebnisschilderungen mit insgesamt 84 “identifizierten juristisch relevanten Tatbeständen” hat der 2025 gegründete Verein “Das zeitgemäße Theater” (dzth), der sich als “Wissensdrehscheibe” gegen Machtmissbrauch am Theater versteht, in seinem am Dienstag veröffentlichten ersten Jahresbericht erfasst. “Die Auswertung zeigt: Der häufigste geschilderte Missstand ist nicht das Fehlverhalten selbst, sondern das Ausbleiben wirksamer Reaktionen darauf”, heißt es.
Die mittels “Kontaktaufnahmen durch Betroffene, die in neun öffentlich geförderten Theatern arbeiten”, erfassten Fälle betreffen die Bereiche “Strafrecht, Compliance und Ethik, Vertragsrecht, Gleichbehandlung, Arbeitnehmer*innenschutz und dienstgeberische Fürsorgepflicht”, so die Zusammenfassung: “Über die einzelnen Vorfälle hinweg zeigen sich wiederkehrende Muster: Angst vor negativen Konsequenzen, Führungsversagen, unzureichende Melde- und Beschwerdeprozesse, mangelnde Rechenschaft, Kommunikationsdefizite sowie Defizite im Arbeitnehmer*innenschutz und in der Personal- und Organisationsentwicklung.”
Ehrenbeleidigungen und sexualisierte Übergriffe
Die vor einem Jahr online gegangene Plattform wurde von der systemischen Coachin und Organisationsberaterin Charlotte Koppenhöfer gemeinsam mit der Juristin Andrea Weidinger gegründet, soll Erfahrungsaustausch und Empowerment bieten. So wurde etwa das Schauspielhaus Wien im Juni als “das zeitgemäße Theater der Saison 2025/26” gekürt und für seine Bemühungen um transparente Kommunikation, respektvolle Zusammenarbeit und faire Produktionsbedingungen ausgezeichnet.
Im ersten Jahresbericht des dzth werden die Erlebnisschilderungen penibel unterschiedlichen Bereichen zugeordnet: Acht betreffen strafrechtlich relevante Sachverhalte von “schwerwiegenden Ehrenbeleidigungen durch hierarchisch übergeordnete Personen” bis hin zu “massiven körperlichen, beziehungsweise sexualisierten Übergriffen”, 20 betreffen Compliance bzw. ethische Verstöße. 16 Mal wurden Verstöße gegen das Vertragsrecht, 21 Mal gegen das Gleichbehandlungsgesetz geortet. Neben acht berichteten Verletzungen von Arbeitnehmer*innenschutzvorschriften (etwa chronische Verletzungen der Arbeitszeithöchstgrenzen oder Missachtung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben) wurden elf Verletzungen der dienstgeberischen Fürsorgepflicht festgestellt.
Zuständigkeiten und Eskalationswege meist unklar
“Bemerkenswert ist, dass 51 Erlebnisschilderungen (und damit 85 Prozent der dokumentierten Erlebnisse) trotz ihrer rechtlichen Relevanz nicht den jeweiligen Direktionen gemeldet wurden”, heißt es in dem Jahresbericht. “Der Dienstgeber ist verpflichtet, auf gemeldete Vorfälle zu reagieren und erforderliche Abhilfemaßnahmen zu setzen. Wo keine Meldung erfolgt, kann auch keine Reaktion erfolgen. Gleichzeitig zeigt sich in zahlreichen Schilderungen, dass bestehende Meldewege fehlen, nicht bekannt sind oder nicht genutzt werden.” Die Recherchen hätten ergeben, dass in keiner einzigen der neun fraglichen Institutionen (die sich aus Bühnen des Musik- und Sprechtheaters sowie aus Festspiel- und Sommerbetrieben zusammensetzen) “ein für alle Mitarbeiter*innen zugängliches Organigramm mit Zuständigkeiten und Eskalationswegen existiert. Dies führt zur Wahrnehmung von Mitarbeiter*innen, dass die einzige Ansprechstelle die Direktion sein muss.”
Zum Schluss wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die kontinuierliche Beobachtung der Szene hinsichtlich (arbeits)rechtlicher Missstände nicht dauerhaft die Aufgabe eines ehrenamtlich getragenen unabhängigen Vereins sein könne. “Langfristig sollte die systematische institutionsübergreifende Erhebung, Analyse und Veröffentlichung solcher Erkenntnisse von jenen Stellen wahrgenommen werden, die dafür über den entsprechenden gesetzlichen Auftrag, Ressourcen und öffentliche Finanzierung verfügen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind durch Aufsichtsgremien zu begleiten.”
(S E R V I C E – )