Mehr Sicherheitssysteme für Neuwagen ab 7. Juli

Weitere Systeme bei neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sollen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen. Ab 7. Juli 2026 sind Hersteller verpflichtet, unter anderem ein Konzentrations- und Ablenkungswarnsystem oder ein erweitertes Bremssystem bei Neuwagen zu integrieren. Letzteres soll laut ÖAMTC nun auch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Personen auf dem Fahrrad erkennen und zur Notbremsung einleiten können.
Die Sicherheitsvorgaben basieren auf der EU-Verordnung 2019/2144, der ÖAMTC sehe die Entwicklung positiv. Die neuen Systeme seien ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, da der Schutz von vulnerablen Gruppen im Straßenverkehr gesteigert werden könne und Unfälle durch den Ablenkungswarner reduziert werden könnten. Laut ÖAMTC-Techniker Daniel Deimel sei es bisher jedoch hin und wieder zu Fehleinsätzen gekommen und betont: “Die verpflichtenden Systeme müssen auf unterschiedlichste Szenarien und Hindernisse trainiert werden. Warnungen und Eingriffe müssen so abgestimmt sein, sodass Fahrerinnen und Fahrer nicht gestört, irritiert und überfordert werden.”
Die neuen Systeme im Überblick
Bestehende Systeme wie die intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme, Rückfahr-Assistenz und Unfalldatenspeicher (“Blackbox”) sowie das adaptive Bremslicht sind weiterhin Standard. Das erweiterte Notbremsassistenzsystem muss nun auch Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrende erkennen und bei Gefahr einer Kollision eine Notbremsung einleiten. Verlässt das Fahrzeug ungewollt die Spur, lenkt der Notfall-Spurhalteassistent aktiv dagegen. Die Funktion ist nun auch für Wagen mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend.
Gegen eine der Hauptursachen bei Unfällen im Straßenverkehr soll der Ablenkungs- und Konzentrationswarner (Advanced Driver Distraction Warning) gegenwirken. Ein Kamerasystem überprüft dabei die Augenbewegungen und das Fahrverhalten der Fahrerinnen und Fahrer und warnt aktiv bei Ablenkung oder nachlassender Aufmerksamkeit. Das System erkenne nicht nur typische Augenbewegung bei Müdigkeit, sondern auch, wenn der Blick aufs Handy falle, so der ÖAMTC. Um den Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern bei Aufprall im Frontbereich des Fahrzeugs zu verbessern, wurden die Anforderungen an den Kopfaufschlagschutz erhöht.