Schuldspruch in Salzburg nach Messerstichen gegen Ex
Ein 70-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte soll seiner Ex-Frau Anfang des Jahres mit einem Küchenmesser drei Stiche in den Oberkörper und Kniebereich zugefügt haben. Die Frau wurde lebensbedrohlich verletzt. Im Prozess gestand der Mann eine absichtlich schwere Körperverletzung ein, die acht Geschworenen nahmen jedoch mehrheitlich einen Mordversuch an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwältin skizzierte in ihrem Eingangsplädoyer das bisherige Leben des unbescholtenen Akademikers, der Psychologie studiert hat, und sprach von einem versuchten Femizid aufgrund einer gescheiterten Beziehung. Der Angeklagte sei mit dem Tatopfer verheiratet gewesen, die beiden haben einen gemeinsamen Sohn. Im Jahr 1986 folgte die Scheidung. Als die Ex-Frau im Jahr 2013 gemeinsam mit ihrem Sohn ein Haus gekauft habe, sei der Angeklagte auch eingezogen, um Renovierungsarbeiten zu tätigen. Aus den geplanten drei Monaten sind allerdings “mehrere Jahre geworden”.
Staatsanwältin: “Flucht der Frau hielt Angeklagten von weiteren Stichen ab”
Im Jahr 2022 sei der Mann auf Wunsch der Ex-Frau ausgezogen. Kurz vor Weihnachten 2025 habe er eine Meldeadresse gebraucht, weil er obdach- und mittellos gewesen sei, darum habe er sie gebeten, im Haus wohnen zu dürfen. Am 12. Jänner 2026 habe der Beschuldigte zu seinem Sohn gesagt, er sei am Ende, weil ihn die Ex-Frau gebeten habe, er solle einen monatlichen Beitrag in Höhe von 200 Euro für das Wohnen leisten. “Er war unzufrieden mit seiner tristen Situation und auch mit ihrem Verhalten”, sagte die Staatsanwältin.
Nachdem der Angeklagte noch einem Nachbarn sein Leid geklagt hatte, betrat er die Wohnung der Ex-Frau. Auf ihre Frage, was los sei, habe er geantwortet, er werde sich umbringen, aber vorher noch sie, weil sie ihm ihren Sohn weggenommen habe, zitierte die Staatsanwältin aus dem Akt. Der Mann habe mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern auf die Frau dreimal eingestochen, und zwar in den Brust-, Bauch- und Kniebereich. Nur durch die Flucht der Frau sei er von weiteren Stichen abgehalten worden, “sonst wäre sie vielleicht nicht mehr am Leben”. Aufgrund der nicht überwundenen Trennung habe sich sein Groll aufgestaut. Seine späteren Angaben, er habe ihr nur Angst machen wollen, seien nicht nachvollziehbar.
Angeklagter: “Ich war verzweifelt mit meiner Lebenssituation”
Der Verteidiger erklärte, die Stiche seien mit geringer Intensität gesetzt worden, und als die Frau weggelaufen sei, sei der Angeklagte ihr nicht nachgelaufen. “Er wollte sicher nicht, dass die Frau stirbt.” Der Beschuldigte selbst schilderte, er habe so nicht mehr weiterleben und einen Suizid begehen wollen, und sich selbst mit dem Messer am Arm eine Wunde zugefügt. Weil er “nicht ungesehen” sterben wollte, sei er in die Wohnung seiner Ex-Frau gegangen. Sie habe noch den Sohn angerufen, da habe er gesagt, “ich will dich mitnehmen”. Auf Nachfragen der vorsitzenden Richterin antwortete er, “das habe ich gesagt, um ihr Angst zu machen. Es war kein festes Stechen”. Eine Verletzung der Frau habe er in Kauf genommen. Nach der Selbstverletzung habe er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. “Ich war verzweifelt mit meiner Lebenssituation gewesen”, sagte der Angeklagte. Er sprach von einem Trauma und “die nicht schönen Erinnerungen” an das Verhältnis mit der Ex-Frau.
Die Ex-Frau wurde vor Gericht als Zeugin einvernommen. “Er sagte, er will aus dem Leben scheiden, und vorher bringt er mich um, weil ich seinen Sohn weggenommen habe.” Für sie sei klar gewesen, dass sie jetzt nichts mehr tun könne. “Er ist mit dem Messer vor mir gestanden. Es war klar für mich, dass er mich umbringen will.” Es sei alles so schnell gegangen. “Ich bin froh, dass ich davongekommen bin.” Einen Streit habe es nicht gegeben. Der Vorschlag, 200 Euro zu zahlen, sei nicht von ihr gekommen, erklärte die Zeugin. Sie sei damit einverstanden gewesen, dass ihm in der Wohnung des Sohnes ein Notbett zur Verfügung gestellt wird, “aber nur für die Zeit, bis er etwas findet.” Die Ex-Frau wurde nach den Messerstichen im Krankenhaus operiert und befindet sich seither in Psychotherapie.
(S E R V I C E – Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Der Telefonseelsorge-Notruf ist rund um die Uhr und kostenfrei unter 142 zu erreichen. Infos für Jugendliche gibt es unter
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter ; Österreichische Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217; Hilfe im Bundesland Salzburg unter anderem beim Gewaltschutzzentrum Salzburg unter 0662/87 01 00; beim Frauennotruf Salzburg unter 0662/88 11 00; bei den Schutzunterkünften in Salzburg unter 0800/44 99 21, beim Frauennotruf Innergebirg unter 0664/500 68 68; bei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn die Intervention der Polizei vor Ort benötigt wird, ist die Polizei rund um die Uhr unter dem Notruf 133 erreichbar.)