Mutmaßlich massive Polizeigewalt in Wien vor Gericht

Am kommenden Mittwoch wird am Wiener Landesgericht ein – stimmen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – außergewöhnlich drastischer Fall von Polizeigewalt verhandelt. Ein damals 54 Jahre alter Mann soll am 9. Mai 2024 bei seiner Festnahme am Schwarzenbergplatz in der Innenstadt von einem Polizeibeamten derart gewalttätig behandelt worden sein, dass er dadurch ein Hals-Nacken-Trauma erlitt, was laut Anklage in weiterer Folge einen Schlaganfall bewirkte.
Damit nicht genug. Der Mann wurde im Anschluss ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände gebracht und dort in eine Zelle gesperrt. Obwohl er auf seine gesundheitlichen Probleme aufmerksam machte und im Haftraum den Notfallknopf drückte, sollen weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert haben. Der Mann blieb stundenlang hilflos eingesperrt. Dabei waren beim Betroffenen laut Anklage eindeutige, auf einen Schlaganfall hinweisende Symptome erkennbar: herabhängende Mundwinkel, eine verwaschene Sprache, Gangunsicherheit und Gleichgewichtsstörungen. Der Mann berichtete den Beamten auch von Sehstörungen und Doppelbildern und bat die Polizisten, man möge die Rettung rufen.
Die zwei Beamten hätten das “negiert” und selbst auf Hilferufe des Mannes nicht reagiert, heißt es in der Anklageschrift. In dieser wird auch darauf hingewiesen, dass es überhaupt unterlassen wurde, die Vorgänge schriftlich zu dokumentieren.
Polizeijurist wegen Amtsmissbrauchs mitangeklagt
Am Abend wurde der Mann dann einem Polizeijuristen vorgeführt – in einem Rollstuhl, weil der damals 54-Jährige mittlerweile nicht mehr selbstständig gehen konnte. Der Polizeijurist missbrauchte laut Anklageschrift dann wissentlich seine Befugnisse, indem er gegen 21.00 Uhr mit dem Mann eine Vernehmung durchführte, “obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren.” Der Polizeijurist ließ allerdings eine Schriftführerin protokollieren, der Mann habe auf die Beiziehung eines Verteidigers verzichtet und die Aussage “Ich war heute ziemlich betrunken, mir tut mein Verhalten leid” getätigt. Die Schriftführerin gab dazu jedoch später als Zeugin unter Wahrheitspflicht an, der Mann sei zusammengesackt da gesessen und habe nur verwaschene und für sie unverständliche Sprachfetzen von sich gegeben.
In der Anklage wird ausdrücklich festgehalten, der Betroffene sei in seinem Zustand außerstande gewesen, einen rechtskräftigen Verzicht auf die Beiziehung eines Verteidigers abzugeben. Die ihm in den Mund gelegte Aussage habe er “nicht getätigt.” Der Polizeijurist hätte gegen den Mann ein Straferkenntnis nach dem Verwaltungsstrafgesetz erlassen, “obwohl ihm bewusst war, dass er zuvor das rechtliche Gehör des Mannes nicht gewahrt hatte.”
Die Staatsanwaltschaft wirft in der ganztägig anberaumten Verhandlung dem Polizeijuristen Missbrauch der Amtsgewalt und das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vor. Der Leiter der Aufnahmestelle im PAZ und der Arrestanten-Posten müssen sich wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizisten, der den Mann am Schwarzenbergplatz verletzt hatte, wird fahrlässige Körperverletzung angekreidet, wobei sein Vorgehen laut Anklage eine schwere Gesundheitsschädigung des Betroffenen bewirkte. Für alle vier gilt die Unschuldsvermutung.
Betroffener erlitt schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
Ein von der Anklagebehörde eingeholtes Gutachten kommt zum Schluss, dass dem inzwischen 56-Jährigen eine schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen beigebracht wurde. Demnach leidet er seit dem Schlaganfall an brennenden Dysästhesien (Gefühlsstörungen, Anm.) an der rechten Körperhälfte, einer Störung des Gleichgewichts und einem unsicheren Gangbild. Der Mann, der bis dahin als Reinigungskraft tätig war, kann seinen Job nicht mehr ausüben und ist berufsunfähig.
Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen ukrainischen Staatsbürger, der seit 2012 in Österreich lebt. Als am 9. Mai 2024 am Tag des unbekannten Soldaten russische Diplomaten vor dem sowjetischen Heldendenkmal am Schwarzenbergplatz einen Kranz niederlegten und des Siegs im Zweiten Weltkrieg gedachten, tat er lautstark seinen Unmut kund. Der Ukrainer soll gegen den Überfall Russlands auf seine Heimat protestiert haben, die Polizei wurde auf ihn aufmerksam und ortete Verwaltungsübertretungen. Trotz vorheriger Abmahnung ließ sich der Mann offenbar nicht beruhigen, bei der Identitätsfeststellung soll der Mann nicht kooperiert und einen Polizisten an dessen Schutzweste gepackt haben.
Dieser brachte ihn laut Anklage daraufhin “unsachgemäß zu Boden”, indem er ihn in dessen Schulter- und Nackenbereich packte und mit dem zweiten Arm mit einer Zieh- und Drehbewegung zu Boden beförderte, wobei der Mann zunächst in Seitenlage zu liegen kam. Der Beamte versuchte ihn dann mit einem Armstreckhebel in Bauchlage zu fixieren, wobei er dem Mann ein Knie derart heftig gegen den Hals bzw. Nacken drückte, dass dies laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten zu einem Hals- und Nackentrauma führte. Die Festnahme wurde wegen aggressiven Verhaltens nach dem Sicherheitspolizeigesetz ausgesprochen. Der Mann wies – wie sich später feststellen ließ – eine Alkoholisierung von 0,76 Promille auf.
Als der Ukrainer gegen 22.00 Uhr nach seiner fragwürdigen Beschuldigteneinvernahme aus dem PAZ entlassen wurde, rief er sofort die Rettung an. Die Einsatzkräfte erkannten anhand der Symptome den dringend gebotenen Handlungsbedarf und brachten den Mann unverzüglich ins AKH, wo er in der Universitätsklinik für Neurologie in einer modern ausgestatteten Stroke-Unit akut erstversorgt und behandelt wurde.