Nationalrat beschloss Gesetz gegen “Shrinkflation”
Händler sind ab 1. April dazu verpflichtet, von “Shrinkflation” betroffene Produkte zu kennzeichnen. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen, nur die FPÖ stimmte dagegen. Die Freiheitlichen hatten sich dafür ausgesprochen, den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Eigenverantwortung zuzutrauen. Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sprach hingegen von einer wichtigen Grundlage für selbstbestimmte Kaufentscheidungen.
Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist, müssen 60 Tage lang gekennzeichnet werden – entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild. Möglich ist das beispielsweise durch den Hinweis “Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis”. Betroffen sind Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern bzw. mehr als fünf Filialen. Bei Verstößen drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen bis zu 15.000 Euro. Das Gesetz ist bis Mitte 2030 befristet.
FPÖ für mehr Eigenverantwortung
Es gelte der Grundsatz “Beraten statt Strafen”, betonte Königsberger-Ludwig, erst bei wiederholten Verstößen soll es Strafen geben. Wer aus Gewohnheit zum von “Shrinkflation” betroffenen Lieblingsprodukt greift, soll nicht erst zuhause überrascht werden, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP). Beim Gesetz handle es sich um “kein Bürokratiemonster”, sondern um eine praktikable Lösung mit Ausnahmen für kleine Kaufleute, versicherte sie. Die Grünen begrüßen den Schritt gegen Mogelpackungen, erklärte Alma Zadić. Sie forderte allerdings mehr Maßnahmen, um Lebensmittel leistbarer zu machen.
Arnold Schiefer (FPÖ) befürchtete ein Mehr an Administration. Auch seine Parteikollegin Barbara Kolm sprach sich gegen das Gesetz sowie dafür aus, Konsumenten mehr Eigenverantwortung zuzutrauen. Zudem werde am falschen Ort angesetzt, schließlich sei nicht der Handel, sondern der Erzeuger für “Shrinkflation” verantwortlich. Weil Produkte in heimischen Supermärkten nicht nur aus Österreich kommen, könne man nicht bei den Produzenten ansetzen, hielt Markus Hofer (NEOS) dagegen. Viele Produkte seien außerdem Eigenmarken des Handels, hier gebe es dieselben Probleme.
NGO-Lob und -Kritik
Die NGO Foodwatch sieht in der Maßnahme einen Etappensieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Unklar geregelt sei allerdings, wie genau die Kennzeichnung im Regal auszusehen hat. Weder Schriftgröße noch exakte Platzierung oder verbindlicher Wortlaut seien ausreichend präzisiert. Ohne eindeutige Mindeststandards bestehe die Gefahr, dass Hinweise klein, uneinheitlich oder wenig auffällig gestaltet werden. Auch die vorgesehene Befristung des Gesetzes bewertet Foodwatch skeptisch.