NEOS wollen Medienrecht bei Online-Kommentaren reformieren
Die NEOS fordern eine Neuregelung im strafrechtlichen Medienrecht. Social-Media-User sollen künftig nicht mehr für beleidigende Kommentare Dritter unter ihren Postings verantwortlich gemacht werden. “Das Ziel ist, Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liegt”, teilte NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke der APA mit. Sie kündigte eine rasche Prüfung und Gespräche mit den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ an. Es kämen mehrere Lösungswege in Betracht.
Derzeit können Personen belangt werden, wenn jemand einen beleidigenden Kommentar unter ihren Beitrag geschrieben hat. Das geht auch, wenn der Kommentar gar nicht gesehen wurde. Zuletzt sorgten einige solcher Fälle für mediales Aufsehen. Die Kosten können laut NEOS pro Kommentar schnell 2.000 Euro betragen. Besonders betroffen seien Medien, Journalistinnen und Journalisten, öffentliche Personen, aber auch Privatpersonen. Als Konsequenz würden viele die Kommentarfunktion sperren, was den demokratischen Diskurs einschränke.
“Hass im Netz muss konsequent verfolgt werden. Wer andere beleidigt, bedroht oder verleumdet, muss bestraft werden”, betonte Wotschke. “Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, geht völlig an diesem Ziel vorbei.” Wotschke sprach sich für eine rasche Reparatur aus, die aktuelle Gesetzeslage sei “sachlich nicht rechtfertigbar”. Ziel sei eine moderne und ausgewogene Regelung, die Hass im Netz wirksam bekämpfe und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffe.
Reform des Kostenersatzes möglich
Dafür bringen die NEOS mehrere Vorschläge ins Spiel. Eine Option sei ein “Notice-and-Takedown-Prinzip” für Kommentare Dritter. User wären damit nicht automatisch für fremde Kommentare haftbar, sondern müssten diese auf Aufforderung löschen. Auch eine Reform des Kostenersatzes sei möglich. Die aktuell hohen Verfahrenskosten würden Klagsmodelle begünstigen.
Die Verantwortung müsse dorthin verschoben werden, wo sie tatsächlich liegt. “Es soll nicht derjenige in teure Verfahren gezogen werden, der einen Hass-Kommentar unter seinem Posting nicht in der Sekunde sieht und löscht”, sagte Wotschke. “Sondern derjenige, der die Hass-Kommentare schreibt oder trotz Kenntnis und Aufforderung Hass-Kommentare bewusst stehen lässt.”
Zuletzt auch OGH-Entscheidung zu Likes
Zuletzt gab es auch – allerdings in einem etwas anderen Zusammenhang – eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu sogenannten Likes von Postings von Dritten in einem sozialen Medium. Dabei ging es darum, dass ein User unter das Facebook-Posting eines Fotos einer Familienfeier eine beleidigende Äußerung geschrieben hatte. Ein weiterer User versah diese mit einem Like und wurde deshalb vom Inhaber des Facebook-Accounts, einem Publizisten, wegen Ehrenbeleidigung geklagt. Außerdem beantragte er eine Einstweilige Verfügung.
Der OGH wies diesen Antrag allerdings ab. Ob ein Like tatsächlich eine Ehrenbeleidigung darstellt, hänge vom konkreten Kontext ab – also etwa von der gelikten Äußerung, dem Kommunikationsverlauf in dem sozialen Medium oder dem kulturellen Umfeld. Entscheidend sei, wie durchschnittliche Betrachter das zu einem bestimmten Inhalt gesetzte “Like” auffassen, heißt es in der Entscheidung. Im vorliegenden Fall ging der OGH davon aus, dass das Like als “Ausdruck unspezifischer Antipathie gegenüber dem Kläger oder gegenüber dessen öffentlicher Zurschaustellung seines privaten Eheglücks” aufgefasst wird. Darin liege aber eben keine Ehrenbeleidigung.