Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft in Begutachtung

22.10.2026 • 11:15 Uhr

Im Dezember 2024 ist die neue Luftqualitätsrichtlinie der EU in Kraft getreten, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Am gestrigen Mittwoch ist die entsprechende Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) nun vom zuständigen Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) in Begutachtung geschickt worden. Die strengeren Grenzwerte haben auch Einfluss auf die Tiroler Transit-Causa.

Die neue Richtlinie bringt europaweit ein höheres Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt, indem sie die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ab 2030 strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten, insbesondere bei Feinstaub PM2,5 und Stickstoffdioxid (NO2). Die neuen Limits basieren auf Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Wohl zentral für Tiroler Transit-Causa

Die Implementierung von schärferen bzw. niedrigeren Luftschadstoffgrenzwerten dürfte vor allem in der Tiroler Transit-Causa eine zentrale Rolle spielen. Deshalb drängte die schwarz-rote Landesregierung in Tirol in den vergangenen Monaten auch vehement auf eine Einigung auf Bundesebene. Und zwar vor allem deshalb: Voraussichtlich noch heuer oder zu Beginn des kommenden Jahres wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Transitklage Italiens gegen Österreich wegen der Tiroler Transitmaßnahmen bzw. Fahrverbote entscheiden. Erst im Sommer hatte der EuGH-Generalanwalt das südliche Nachbarland gestärkt, indem er erklärte, dass das verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen das Unionsrecht verstoßen würden. Das sorgte für zusätzliche Aufregung, denn: Der EuGH folgt vielfach den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Deshalb könnten die zentralen Tiroler Anti-Transitmaßnahmen gegen den überbordenden Transitverkehr über den Brenner, hierzulande auch “Notmaßnahmen” genannt, wackeln. Und hier kommen wieder die niedrigeren Schadstoffgrenzwerte ins Spiel, denn die Lkw-Transitfahrverbote basieren weitgehend auf dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft). Eine Verschärfung könnte hier die Fahrverbote wieder festigen, da es dann entsprechende Maßnahmen brauche, um die Schadstoffgrenzwerte zu erreichen.

Niedrige Grenzwerte sind der Schlüssel

“Niedrigere Grenzwerte sind der Schlüssel, um das Lkw-Nachtfahrverbot auch im Sommer wieder zu verordnen”, meinte etwa der Europarechtler Walter Obwexer, der auch die Landesregierung berät. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) sah jedenfalls in den dann gesenkten Werten eine wichtige Ergänzung des “Plan B”, den man in der Schublade habe, falls die Maßnahmen vor dem EuGH fallen. Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ), der sich jahrelang für eine rasche Umsetzung der EU-Vorgaben für strengere Luftschadstoff-Grenzwerte einsetzte, sprach wiederum von einer notwendigen Grundlage für ein neues Verkehrsmaßnahmenpaket.

Die SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr wies in einem Statement darauf hin, dass in Österreich rund 3.000 Menschen jährlich an den Folgen von Feinstaubbelastung sterben, die strengeren Regeln würden somit Leben retten. Laut Herr sei die Luftverschmutzung in den vergangenen Jahren zwar stark gesunken, sei aber weiterhin zu hoch. Das neue IG-L bringe nun verbindliche Luftqualitätspläne für die Bundesländer und strengere Regeln im Verkehr. So werden beispielsweise die Grenzwerte für das schädliche Stickstoffdioxid von 40 auf 20 Mikrogramm gesenkt. Werden im Jahresmittel höhere Werte gemessen, müssen die Länder entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.

“Gerade in Transit-Regionen wie Tirol zeigt sich, wie wichtig temporäre Fahrverbote für den Schwerverkehr sind. Sie entlasten Mensch und Natur”, so die Abgeordnete. Gemeinsam mit dem Tiroler Verkehrslandesrat Zumtobel hat sich Herr laut eigenen Angaben seit vielen Monaten für das neue Luftschutz-Gesetz eingesetzt. Jetzt solle es nach der Begutachtung so rasch wie möglich beschlossen werden.

(S E R V I C E – Immissionsschutzgesetzes-Luft: , Österreichischen Daten zur Luftgüte sind beim Umweltbundesamt ) bzw. der EU-Umweltagentur () ersichtlich. Weitere Informationen zu Luftschadstoffen: )