Privatkonkurs dauert wieder fünf Jahre

17.07.2026 • 16:51 Uhr

Privatpersonen konnten sich bisher bereits nach drei Jahren im Rahmen eines Konkurses entschulden. Die seit dem Jahr 2021 geltende Regelung ist am Freitag ausgelaufen, jetzt dauert es im Privatkonkurs wieder fünf Jahre, bis man aus den roten Zahlen herauskommt. Für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es weiterhin die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren die finanziellen Verpflichtungen loszuwerden.

Vor fünf Jahren wurde nicht zuletzt wegen der Covid-Pandemie die Frist für den Privatkonkurs von fünf auf drei Jahre herabgesetzt – allerdings zeitlich befristet. Die Regierung hat diese Regelung nicht in das Dauerrecht übernommen. Dabei hätten sich die Experten der staatlich anerkannten Schuldenberatungen für eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren – und damit für eine Gleichbehandlung von Privatpersonen und Unternehmern – ausgesprochen, teilte die Dachorganisation der Schuldenberatungen am Freitag mit. Aber auch Kompromissvorschläge der Beratungen hätten bei der Regierung kein Gehör gefunden, merkte die Dachorganisation an.

Rechtliche Probleme zu erwarten

“Wenn sich sogar die Fachebene im Justizministerium dafür ausspricht, dass die 3-jährige Entschuldung dauerhaft für alle gelten soll, dann ist es schon seltsam, wenn die Regierung alle Bedenken ignoriert”, sagte Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der Schuldenberatungen. Es könne aber durchaus verfassungsrechtliche Probleme wegen der Ungleichbehandlung von Personen geben. Hinzu könnten der Dachorganisation zufolge EU-rechtliche Probleme kommen. Denn die dreijährige Entschuldung soll künftig auch ehemaligen Unternehmerinnen und Unternehmern verwehrt sein. Dies entspreche nicht den Zielen der EU-Richtlinie, bestätigte das Justizministerium die Ansicht der Schuldenberatungen.

Unterschiedliche Entschuldungsfristen würden zudem Insolvenzverfahren verkomplizieren, merkte das Justizministerium in einer Stellungnahme zusätzlich an. So müsste zwischen privaten und unternehmerischen Schulden unterschieden werden. Außerdem gibt es auch im Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verlängerung der Entschuldungsfrist. Da auf politischer Ebene diesbezüglich jedoch keine Einigung erzielt werden konnte, müsse man den Entfall der kürzeren Entschuldungsdauer zu Kenntnis nehmen.

Frauen oft benachteiligt

Kürzere und einfachere Verfahren seien, so Mitterlehner, auch für den Staat günstiger. Vor allem Frauen sind seiner Meinung nach besonders benachteiligt. Sie seien seltener unternehmerisch tätig, aber öfter Bürginnen.

Für Alma Zadić, stellvertretende Klubobfrau und Konsument:innenschutzsprecherin der Grünen, handelte es sich bei der dreijährigen Entschuldungsfrist um einen der wichtigsten Fortschritte der Insolvenzrechtsreform 2021. Die SPÖ, die jahrelang selber die verkürzte Frist gefordert habe, lasse nun zu, dass diese Regelung ausläuft, kritisierte Zadić.

Höhere Rückzahlungen

Die Creditreform hingegen begrüßte in einer Stellungnahme, dass wieder die frühere Frist gilt. “Die Verkürzung der Entschuldungsdauer hat zulasten der Gläubiger gewirkt und die durchschnittlichen Rückflüsse deutlich reduziert”, sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbands. Durch die verkürzte Frist sei die durchschnittliche Rückzahlungsquote an die Gläubiger um rund vier Prozentpunkte bzw. rund 16 Prozent gesunken.

Da die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof nach Ansicht Mitterlehners nicht halten wird sowie einen Verstoß gegen EU-Recht darstelle, müsse die Regierung die Insolvenzordnung reparieren und rückwirkende Übergangsbestimmungen für Verfahren ab dem 17. Juli 2026 schaffen, ist der Geschäftsführer der Dachorganisation überzeugt.

Dem entgegnet Weinhofer, dass die unterschiedliche Regelung für Privatpersonen und Unternehmer gerechtfertigt sei: Letztere würden ein wirtschaftliches Risiko auf sich nehmen “und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes”, so Weinhofer.