Prozess um Drogen für Sex mit unmündigen Mädchen im Wien

14.10.2026 • 13:23 Uhr
Prozess um Drogen für Sex mit unmündigen Mädchen im Wien

Am Wiener Landesgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen vier Männer im Alter zwischen 20 und 31 Jahren begonnen, die eine kriminelle Vereinigung gebildet und bis Anfang April 2026 gewerbsmäßig Crystal Meth, Kokain und insgesamt 23,4 Kilogramm Cannabiskraut verkauft haben sollen. Mit Ausnahme des Jüngsten sollen die Syrer einigen Mädchen, die noch keine 14 und damit unmündig waren, Drogen gegen Sex angeboten und dann auch den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Das stellten die Angeklagten in Abrede. Es habe keine derartigen Angebote gegeben, “schon gar nicht an Unmündige”, wie ein Verteidiger eingangs der Verhandlung betonte. Sein Mandant – ein 30-Jähriger – sei verheiratet, Vater von drei Kindern und würde “so etwas nicht machen”. Außerdem kenne die Staatsanwaltschaft die angeblich Betroffenen offenbar nicht. Der Anwalt verwies in diesem Zusammenhang auf den Strafantrag, wo von “noch näher festzustellenden” Opfern die Rede sei. Der inkriminierte schwere sexuelle Missbrauch von Unmündigen ließe sich bei dieser Beweislage nicht belegen.

Auch zum Drogenhandel waren die Angeklagten, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, nicht geständig. Sie hätten lediglich Eigenkonsum betrieben, versicherten sie.

15-Jährige angeblich betäubt und vergewaltigt

Ein weiterer Vorwurf bezog sich auf eine 15-Jährige, die in der Nacht auf den 5. März in der Wohnung des Quartetts von einem derzeit noch unbekannten Mann vergewaltigt worden sein soll, nachdem sie ein Angeklagter angeblich mit K.o.-Tropfen betäubt hatte. Das wies dessen Verteidiger zurück. In der Red-Bull-Dose, in der sich die betäubende Substanz befunden haben soll, seien keine entsprechenden Rückstände gefunden worden. Das habe ein eingeholtes Gutachten ergeben.

Ein separater Anklagepunkt betraf ausschließlich den jüngsten Angeklagten. Der 20-Jährige soll im Alter von 19 regelmäßig mit seiner Freundin geschlafen haben. Diese war allerdings erst 13 Jahre alt, womit laut Anklage aufgrund des Altersunterschieds ebenfalls der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen erfüllt war.

Der 20-Jährige versicherte, er habe das Mädchen für älter gehalten. Dass sie noch keine 14 war, “wusste er nicht. Sie hat viel älter ausgeschaut. Er konnte nicht beurteilen, wie alt sie wirklich ist”, stellte sein Rechtsvertreter fest.

Verhandlung vertagt

Die Verhandlung wird am 20. Oktober fortgesetzt. Zum nächsten Termin sind zahlreiche, teilweise noch unmündige Mädchen als Zeuginnen geladen.