Prozess um totes Baby am Grenzübergang Nickelsdorf
Fünf Angeklagte müssen sich ab Mittwoch wegen des toten Neugeborenen, das vergangenen Jänner am Grenzübergang Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) aufgefunden worden war, vor dem Landesgericht in Eisenstadt verantworten. Der damals erst 17-jährigen Mutter des Mädchens wird die Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen. Mit der jungen Frau sind ihre Mutter, ihre Schwester, ihr Bruder und ihr Schwager wegen Beteiligung an einem Mord angeklagt.
Die zum Tatzeitpunkt jugendliche Erstangeklagte soll das lebend geborene Mädchen laut Anklage nach der Geburt durch Würgen und stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Schädel getötet haben. Ihr drohen bei einer Verurteilung bis zu zweieinhalb Jahre Haft. Ihre Verwandten sollen sie bei der Tat unterstützt und abgeschirmt sowie Spuren des Verbrechens beseitigt haben. Sie könnten zu zehn bis 20 Jahren verurteilt werden, mit Ausnahme des jungen Viertangeklagten auch zu lebenslanger Haft. Der Prozess ist vorerst für zwei Tage angesetzt. Am Donnerstag könnte es ein Urteil geben.
Die fünf Angeklagten, die nach wie vor in Untersuchungshaft sitzen, sollen gemeinsam in einem Kleinbus unterwegs gewesen sein, aus dem die 17-Jährige am Grenzübergang Nickelsdorf kurz ausstieg, um das tote Baby in einer Tragetasche abzulegen. Das getötete Kind war am 18. Jänner 2026 von Reisenden gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen lebend geboren worden und unter Fremdeinwirkung zu Tode gekommen war. Als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt.