Prozessauftakt für Siegfried Wolf und Ex-Minister Schelling

Am kommenden Dienstag beginnt am Landesgericht Wiener Neustadt der Korruptionsprozess gegen den Industriellen Siegfried Wolf und den wegen Amtsmissbrauchs mitangeklagten ehemaligen ÖVP-Finanzminister Hans-Jörg Schelling. Verfahrensgegenständlich ist eine mutmaßlich “korruptive Vereinbarung”, die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Wolf und einer mitangeklagten Finanzbeamtin vorwirft. Bis 17. Dezember sind in Summe elf Verhandlungstage anberaumt.
Wolf soll im Sommer 2018 einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin zugesichert haben, sich im Finanzministerium dafür einzusetzen, dass die Beamtin zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling (FA 16) bestellt wurde. Im Gegenzug verlangte Wolf – so jedenfalls der Vorwurf der WKStA – von der Frau, ihm eine Steuernachsicht im Ausmaß von 630.000 Euro zu genehmigen. Bei der Summe handelte es sich um Nachforderungen der Finanz aus Einkommenssteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.
Steuerschonender Bescheid erlassen
Weil sie laut Anklage “entgegen den dafür erforderlichen Voraussetzungen und ohne Einbindung der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen” einen entsprechenden steuerschonenden Bescheid erließ, muss sich die mittlerweile 65-Jährige von der WKStA wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch angekreidet.
Wie in der Anklage im Detail ausgeführt wird, intervenierte der bestens vernetzte Industrielle beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, und später offenbar auch bei Finanzminister Schelling, der von September 2014 bis Dezember 2017 das Regierungsamt innehatte, um der Beamtin den von ihr begehrten Posten zu verschaffen.
Wolf will sich vorerst nicht öffentlich äußern
Wolf bestreitet das. Er hat im Ermittlungsverfahren geltend gemacht, es sei überhaupt kein Vermögensschaden entstanden. Bei den 630.000 Euro handle es sich um keine “rechtmäßige Abgabenschuld”. Aktuell will sich der Unternehmer nicht zu den Vorwürfen äußern. “Es wird von unserer Seite vor Beginn der Verhandlung keine öffentliche Stellungnahme geben”, sagte sein Sprecher Josef Kalina auf APA-Anfrage.
Vor einem Schöffensenat zu verantworten hat sich neben Wolf mit Hans-Jörg Schelling nach Ex-Familienministerin Sophie Karmasin, die 2024 rechtskräftig wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ein weiteres ehemaliges ÖVP-Regierungsmitglied der Ära Faymann II bzw. Kern. Die WKStA legt Schelling zur Last, Thomas Schmid mehrfach telefonisch kontaktiert und aufgefordert zu haben, sich für Wolf in dessen Steuer-Sache “einzusetzen”. Die WKStA betont in ihrer Anklage Schellings “freundschaftliches Verhältnis” zu Wolf. Er hätte Wolf “als einen Unterstützer der ÖVP, aber insbesondere auch gewichtigen Fürsprecher für den Verbleib von Dr. Schelling in der Regierung nach der Nationalratswahl 2017” betrachtet.
Schelling will “nicht unrechtmäßig gehandelt” haben
Die Rechtsvertreterin von Schelling, Caroline Kindl, betont im Vorfeld der Verhandlung, ihr Mandant sei in allfällige korruptive Absprachen “nicht eingebunden” gewesen. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Schellings Verhalten und den Korruptionsvorwürfen. Falls sich Schelling nach seiner Zeit als Minister in einem Telefonat zugunsten Wolfs für eine Steuernachsicht eingesetzt habe – was nicht bewiesen sei -, habe er damit “nicht unrechtmäßig gehandelt oder es auch nur versucht”, argumentiert Kindl.
Schelling habe Wolf gekannt, “doch jemanden zu kennen, beweist nicht, dass man wissentlich etwas Rechtswidriges unterstützt. Genau dieses Wissen hatte Schelling nicht. Und sich für jemanden einzusetzen, ist nicht verboten”, so Kindl. Die Verteidigung sei “überzeugt, dass keine Beweise vorliegen, die den Vorwurf gegen Schelling tragen. Wir sehen der Hauptverhandlung mit Zuversicht entgegen.”
WKStA unterstellt Schelling “unsachliche Einflussnahmen”
Schelling hatte nach der Ibiza-Affäre in der folgenden ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Hartwig Löger Platz machen müssen. Laut WKStA soll er sich nicht zuletzt wegen seines beruflichen Fortkommens für Wolfs Steuer-Anliegen stark gemacht und “unsachliche Einflussnahmen” (Anklage) vorgenommen haben. Die WKStA verweist darauf, der in Russland gut vernetzte Wolf habe Schelling einen Berater-Vertrag bei der Projektgesellschaft für die Errichtung der Nord Stream 2-Gaspipeline verschafft.
Die WKStA stützt ihre Anklage vor allem auf die Angaben Thomas Schmids, der sich darin auch selbst belastet hat. Die Justiz hat Schmid 2024 Kronzeugenstatus zuerkannt. Darüber hinaus belasten sichergestellte Chats Wolf, Schelling und die Finanzbeamtin. Schmid ist für 30. November als Zeuge geladen. Die ersten drei Verhandlungstage im Oktober dienen ausschließlich der Einvernahme der Beschuldigten, teilte Gerichtssprecherin Brigitte Borns auf APA-Anfrage mit.
Fragwürdige Rolle von Sektionschef Pilnacek
Eine fragwürdige Rolle in dieser Causa spielte der mittlerweile verstorbene, einst mächtigste Beamte im Justizministerium Christian Pilnacek. Eine im Auftrag der WKStA vorgenommene datenforensische Auswertung von nach dessen Ableben sichergestellten elektronischen Datenträgern zeigte, dass sich der langjährige Sektionschef nach seiner im Jahr 2021 erfolgten Suspendierung im Ermittlungsverfahren gegen Wolf einbrachte – zugunsten des Beschuldigten. “Eine ständige Einbindung auf Seiten der Verteidigung ist spätestens Anfang 2022 konkret nachweisbar”, heißt es im Auswertungsbericht der WKStA. So ließ sich belegen, dass Pilnacek rege mit Wolfs Rechtsvertretern kommunizierte und diesen mit Anregungen zur Seite stand.
Pilnacek tat etwa seine Einschätzung hinsichtlich eines Einspruchs gegen die Anordnung kund, mit der Wolfs E-Mail-Accounts sichergestellt wurden. Er brachte sogar die damalige Rechtsschutzbeauftragte der Justiz ins Spiel, die eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen diese Zwangsmaßnahme ventilieren sollte. Auch über einen Einspruch wegen Rechtsverletzung dachte Pilnacek mehrfach nach und “beriet sich weiter mit den Verteidigern von Ing. Wolf hinsichtlich Rechtsbehelfe und das weitere Vorgehen der Verteidigung”, wie dem WKStA-Bericht zu entnehmen ist. Tatsächlich wurden Pilnaceks Empfehlungen bei einem später vorgelegten Einspruch aufgegriffen.
Im März 2022 ersuchte Pilnacek die Wolf-Verteidigung aktiv um Unterlagen aus dem Ermittlungsakt. Als er Aktenteile mit einer Zeugenbefragung bekam, bemerkte er über die WKStA süffisant: “Schönes Beispie für eigentlich unzulässige Fragestellung.” Und weiter: “Einmal mehr gewinnt man den Eindruck, dass entlastenden Umständen nicht mit der gleichen Sorgfalt nachgegangen wird.”
Bis September 2023 mit Wolfs Verteidigung in Verbindung
Jedenfalls bis Mitte September 2023 agierte Pilnacek als justizieller Spitzenbeamter beratend für Wolf, ergibt sich aus dem WKStA-Bericht. “Wie stets bin ich auch gerne bereit, Entwürfe von Erneuerungsanträgen/Anregungen zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durchzusehen”, versicherte er den Verteidigern Wolfs im Jänner 2023. Als Pilnacek im März 2023 von im Justizministerium eingelangten Vorhabensberichten erfuhr, was eine Anklageerhebung gegen Wolf nahelegte, empörte er sich in einer Mail an dessen Verteidigung.
Im weiteren Verlauf des Jahres erhielt Pilnacek dann immer wieder Aktenteile und gab den Rechtsvertretern Wolfs Tipps hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Am 21. September 2023 – einen Monat vor seinem Ableben – konstatierte er in einer Mail, die Aktenführung der WKStA sei “ein Irrgarten”.
Aus Sicht der WKStA lässt sich aus den Daten keine “eindeutige Intervention” Pilnaceks belegen. Pilnaceks “Mitwirkung an der Verteidigung” könnte “seinem eigenen ‘Kampf’ gegen die WKStA gedient haben”, heißt es in dem Bericht unter Verweis auf eine “mannigfaltig in den Daten ersichtliche heftige Aversion gegen die WKStA.”
Urteile frühestens kurz vor Weihnachten
Mit den Urteilen in der Verhandlung gegen Wolf, Schelling und die Finanzbeamtin ist frühestens kurz vor Weihnachten zu rechnen. Dem Unternehmer droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung nach dem strafsatzbestimmenden § 302 Absatz 2 StGB eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Derselbe Strafrahmen gilt für Ex-Minister Schelling und die angeklagte Finanzbeamtin.