Rabattklage: Erster Verhandlungstag bei VKI gegen Hofer

Der Diskonter Hofer ortet bei einem Passus des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) eine Gleichheitswidrigkeit und weist die Vorwürfe des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurück. Die Konsumentenschützer haben eine Unterlassungsklage wegen “irreführenden” Rabattaktionen eingebracht. Am Freitag fand am Handelsgericht Wien die vorbereitende Tagsatzung im Rechtsstreit Hofer KG vs. VKI statt.
Bei Rabatten aufgrund des nahenden Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) entfällt bei schnell verderblichen Waren – unter anderem Obst, Gemüse und Fleisch – die Pflicht zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Dies könne aber nur bei verpackten Lebensmitteln gemacht werden, weil es bei unverpackten Waren kein MHD gebe, sagte ein Hofer-Anwalt vor Gericht. Die sei gleichheitswidrig oder verfassungswidrig.
Umsetzung des neuen Preisauszeichnungsgesetzes im Fokus
Der VKI klagt die Lebensmittelhändler Billa, Hofer, Lidl und Spar im Auftrag des Sozialministeriums. Die Klagen drehen sich um die Umsetzung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG), das im Sommer 2022 im Rahmen einer EU-Richtlinie novelliert wurde. Seitdem müssen Händler laut Paragraf 9a des PrAG bei Preisermäßigungen den “vorherigen niedrigsten Preis” angeben, der zumindest einmal innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung der Preisermäßigung im selben Vertriebskanal verlangt wurde. Durch die aus Sicht des VKI intransparente Ausschilderung im Lebensmittelhandel sei die genaue Ersparnis bei Rabattaktionen oft unklar. Die Lebensmittelhändler würden in ihrer Werbung und Preisauszeichnung gegen Paragraf 9a des Preisauszeichnungsgesetzes verstoßen.
Im Fall Hofer beanstandete der VKI neben der Rabattberechnung – die sich nicht am niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bemisst – die “günstiger seit”-Preisauszeichnungen und den Preisvergleich mit repräsentativen Mitbewerbern, die nicht genannt werden. Der VKI ortet eine Irreführung der Konsumenten, weil teils keine Preisersparnis vorliegt. Es werde in der Klage auch verlangt, dass zumindest der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben werde, sagte eine VKI-Anwältin vor Gericht.
Richterin: “Es ist keine einfache Geschichte”
Handelsgericht-Richterin Charlotte Schillhammer will die “Beweisaufnahme schmal und klar” halten. Am nächsten Verhandlungstermin am 7. April sollen mehrere Zeugen einvernommen werden. “Es ist keine einfache Geschichte, auch für mich nicht”, so die Richterin.