Räumung des Linzer Westring-Camps war rechtswidrig

Die Räumung des Linzer Westring-Camps, das Gegner des Autobahnprojekts genau über einem im Untergrund feststeckenden Bohrkopf aufgeschlagen hatten, war rechtswidrig. Das hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich entschieden, wie am Donnerstag bekanntgegeben wurde. Die Polizei hatte die Versammlung im Linzer Bergschlösslpark im Februar geräumt, weil die öffentliche Ordnung in Gefahr sei und die Teilnehmenden durch die Bergung des Bohrkopfs gefährdet wären.
Aktivistinnen und Aktivisten der Initiative “Verkehrswende, jetzt!” hatten seit Oktober 2025 im Linzer Bergschlösslpark campiert, um sich gegen das großflächige Abholzen alter Bäume für den Westring (A26) zu wehren. Die Versammlung war für ein Jahr angemeldet und nicht untersagt worden. Nachdem das Camp geräumt worden war, erhob der Versammlungsleiter Beschwerde beim LVwG. Er sah sich in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
Aus Sicht des Gerichts rechtfertigten die für die Bergung des Bohrkopfs erforderlichen Arbeiten die Auflösung und zwangsweise Räumung des Camps nicht. Denn zum Zeitpunkt der Anmeldung sei bereits bekannt gewesen, dass sich der Bohrkopf genau unter dem Gelände befindet. Dennoch sei die Versammlung nicht untersagt worden. Zudem sei von der Versammlung keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung ausgegangen.
(S E R V I C E – Entscheidung im Wortlaut unter )