Rückkehr von Ex-Polizeichef: Kritik an Österreichs Behörden

Nach der Rückkehr des in Wien verurteilten Moussab Abou R. nach Syrien hat die Menschenrechtsorganisation Syria Justice and Accountability Centre (SJAC) das Vorgehen österreichischer Behörden kritisiert. “Die Flucht eines Oberstleutnants, dem Folter, sexuelle Nötigung und schwere Körperverletzung vorgeworfen werden, zeigt, dass die österreichischen Behörden die von diesem Angeklagten ausgehende Gefahr falsch eingeschätzt haben”, sagte SJAC-Leiter Mohammad al-Abdallah.
Abou R. ist Ex-Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa und wurde im Juli am Wiener Landesgericht der Folter und weiterer schwerer Straftaten an 21 Zivilisten für schuldig befunden. Um Zivilisten von Protesten gegen den seitdem gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad abzuhalten, seien Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden, stellte das Erstgericht fest. Während und nach der Verhandlung befand sich Moussab Abou R. auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte nach der Festnahme und anschließender Verhängung der U-Haft einer Haftbeschwerde Folge gegeben und die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr verneint.
Rückkehr nach Syrien
Anschließend verließ Abou R. Österreich und soll am 29. Juli von der Türkei aus nach Syrien eingereist sein, wie “News” mit Verweis auf Informationen eines Privatermittlers berichtete. Demnach kehrte R. in seinen Heimatort im Süden des Landes zurück und wurde als Held willkommen geheißen. Die Familie von R. habe in sozialen Medien verbreitet, ihren “ehrenwerten Sohn” in Empfang zu nehmen, “nachdem Allah ihm die Freilassung aus dem Gefängnis in Österreich gewährt hat”.
Aus Sicht von al-Abdallah werfen die Rückkehr des Ex-Polizeichefs nach Syrien – sowie sein feierlicher Empfang – Fragen zur Rechenschaftspflicht von Verbrechern des Regimes von Bashar al-Assad auf. Auch die aktuell in Syrien stattfindenden Gerichtsprozesse hätten seiner Meinung nach wenig mit Gerechtigkeit zu tun. Denn die neuen Behörden Syriens haben versprochen, ehemalige Assad-Beamte für während seiner Herrschaft begangene Übergriffe zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein syrisches Gericht hatte Assad am Dienstag in Abwesenheit wegen Mordes, Folter, willkürlicher Verhaftungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Der gestürzte Machthaber war im Dezember 2024 nach Russland geflohen. Ob auch dem Ex-Polizeichef Abou R. in Syrien strafrechtliche Konsequenzen für seine Verbrechen unter dem Assad-Regime drohen, ist bisher nicht bekannt.