Sachverständige belasten Kärntner Arzt vor Gericht

24.06.2026 • 14:09 Uhr
Sachverständige belasten Kärntner Arzt vor Gericht

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein Prozess gegen einen Kärntner Mediziner (68) wegen grob fahrlässiger Tötung zweier Patienten und der Gefährdung von Tausenden weiteren fortgesetzt worden. Er behandelte unter anderem mit Infusionen aus Pflanzen wie Katzenkralle und Ginkgo. In der Verhandlung am Mittwoch waren Sachverständige am Wort, die die Praktiken des Angeklagten äußerst kritisch sahen. Der Prozess wurde vertagt.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt macht den mittlerweile pensionierten Arzt für den Tod einer 14-jährigen Krebspatientin verantwortlich, der er Infusionen verabreicht hatte, und der er Heilung versprochen haben soll. Auch ein Tätowierer soll an den Folgen der Behandlung gestorben sein. Dieser habe nach der Verabreichung einer Infusion einen allergischen Schock sowie einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall erlitten. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück, er ist nicht geständig.

Experte führt Tod auf Infusionen zurück

Ein Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie, der den Fall des Tätowierers und die Praktiken des Angeklagten untersucht hatte, sieht eine kausale Verbindung zwischen dem Tod des Patienten und den Infusionen. “Aus meiner Sicht hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Überempfindlichkeitsreaktion auf die Infusionen stattgefunden.” Der Patient kam als Notfall ins Spital und in den Schockraum, Monate später starb er dort an einem erneuten Infarkt.

Der Sachverständige erklärte, wie er die Vorbereitung der Infusionen nach Anleitung des Angeklagten nachgemacht habe und Trübungen bzw. Schwebstoffe mit freiem Auge zu erkennen gewesen seien. “Solche Infusionen sind auch bei gesunden Menschen keinesfalls zu empfehlen.” Ihre Verabreichung sei nicht fachlich korrekt gewesen, das Risiko für eine allergische Reaktion gerade bei pflanzlichen Extrakten hoch. Der Angeklagte hatte die Extrakte von einem in Kärnten praktizierenden “Alchemisten” bezogen, der diese als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.

“Fülle von Substanzen” in Infusionen

“Katzenkralle-Extrakt ist kein eigener Wirkstoff, das ist eine Fülle von Substanzen”, so der Experte. Die Ansicht des Angeklagten, eine allergische Reaktion führe nicht zu Herzinfarkt oder Schlaganfall, sei nicht korrekt. Auch das Argument, dass der Patient 17 Infusionen zuvor gut vertragen habe, ließ der Sachverständige nicht gelten. “Das erscheint logisch, entspricht aber nicht der klinischen Erfahrung.”

Der Prozess wurde für die Befragung weiterer Zeugen vertagt. Es sind noch mehrere Verhandlungstage geplant, bevor das Beweisverfahren abgeschlossen werden kann und Richterin Michaela Sanin ihr Urteil spricht.