Sieben Innsbrucker Grundstücke werden Vorbehaltsflächen

12.03.2026 • 12:22 Uhr
Sieben Innsbrucker Grundstücke werden Vorbehaltsflächen

Nach der Verhängung einer Bausperre über letztlich 22 Grundflächen in Innsbruck zur künftigen Ausweisung als Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau hat die Stadtkoalition das weitere Vorgehen konkretisiert. Die Hälfte – also elf Grundflächen – sei als “nicht geeignet” ausgeschieden, sagte Bürgermeister Johannes Anzengruber (JA – Jetzt Innsbruck) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Sieben Grundflächen würden nun als Vorbehaltsflächen definiert.

Mit den verbliebenen Eigentümern sei man sich bereits über eine Nutzung für geförderten Wohnbau einig. Anzengruber betonte, es handle sich bei dem laufenden Prozess um einen “Meilenstein für leistbaren Wohnraum”. Der Verhängung der Bausperre im vergangenen März seien “kooperative, aber auch emotionale Gespräche” mit den betroffenen Eigentümern gefolgt. Man habe sich hier besonders bemüht, alle Betroffenen gleichbehandelt und ein Einvernehmen angestrebt. Im Zuge der Eignungsprüfung habe sich herausgestellt, dass Vorbehaltsflächen auf elf Eigentumsflächen nicht umsetzbar seien, berichtete Anzengruber und verwies auf technische und rechtliche Gründe. “Elf geeignete Flächen haben wir”, bilanzierte der Stadtchef.

Fünf Grundflächen bereit für geförderten Wohnbau

Insgesamt zwölf Areale von elf Eigentümern seien als geeignete Vorbehaltsflächen definiert worden. Auf fünf Entwicklungsflächen von vier Eigentümern könnten nun nach einer entsprechenden Einigung bereits konkrete Wohnbauprojekte angestoßen werden, sagte Stadträtin Janine Bex (Grüne). Bei sieben Eigentumsflächen war indes kein Einvernehmen möglich, diese würden nun im Gemeinderat im März als Vorbehaltsflächen ausgewiesen. “Nun wird sich zeigen, dass dieses Instrument funktioniert, wenn man es konsequent anwendet und den Dialog mit den Eigentümern sucht”, zeigte sich Bex sicher.

Für die betroffenen Eigentümer beginnt nach der rechtskräftigen Festlegung als Vorbehaltsflächen für den geeigneten Wohnbau eine zehnjährige Frist zu laufen, binnen dieser die Fläche an die Stadt, den Bodenfonds oder einen gemeinnützigen Bauträger zum Baulandpreis nach Wohnbauförderung verkauft werden muss. Alternativ kann ein Baurecht für geförderten Wohnbau eingeräumt werden. “Erfolgt dies nicht, folgt eine automatische Rückwidmung in Freiland”, erläuterte SPÖ-Gemeinderat Benjamin Plach, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe, die weitere Vorgehensweise. “Wir werden weiter das Gespräch suchen”, versprach Plach indes.

Breite Mehrheit im Gemeinderat

Die Verhängung der Bausperre war im März des Vorjahres vom Innsbrucker Gemeinderat mit breiter Mehrheit beschlossen worden. Gegen den Antrag der Stadtkoalition aus “JA – Jetzt Innsbruck”, den Grünen und der SPÖ stimmte letztlich nur die FPÖ, “das Neue Innsbruck” enthielt sich. Anzengruber hatte die Abstimmung als Beginn eines “kooperativen Prozesses” beschrieben und ein Einvernehmen mit den Grundbesitzern angestrebt. Der Vorstoß der Stadtregierung hatte bereits im Vorfeld für einiges an Aufsehen gesorgt. Immerhin droht am Ende des Prozesses eine Rückwidmung in Freiland – mit erheblichem Wertverlust. Betroffen waren neben Privatpersonen auch kirchliche Einrichtungen, Investoren oder Grundbesitzer aus dem Ausland.