Situative Winterausrüstungspflicht ab 1. November

Die situative Winterausrüstungspflicht steht vor der Tür. Ab 1. November darf man bei entsprechenden Fahrbedingungen nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Alpinsymbol und Sternflocke auf der Reifenflanke) unterwegs sein. Steffan Kerbl vom ÖAMTC riet am Freitag, nun einen Termin für den Wechsel zu fixieren: Kommt es zu einem Wintereinbruch, seien die Werkstätten auf Wochen ausgebucht.
Der Techniker empfiehlt auch einen Check der alten Winter- bzw. Ganzjahresreifen: “Je nach Fahrleistung sollte das Restprofil zu Beginn der Saison bei zumindest fünf bis sechs Millimetern liegen. So ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Winterreifen auch am Ende des Winters noch gegeben.”
Auch das übrige Auto sollte auf die kalte Jahreszeit vorbereitet werden. Etwa durch Prüfen der Beleuchtung, des Frostschutzes in Kühlsystem und Scheibenwaschanlage, der Batterie und der Scheibenwischer. Eiskratzer und Schneebesen sollten ebenfalls einen Platz im Kofferraum bekommen.