StA verlangt mehr Strafe für verhinderten Swift-Attentäter

Die Staatsanwaltschaft Wien strebt eine höhere Strafe für den verhinderten Swift-Attentäter Beran A. an, der am vergangenen Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. “Wir haben Strafberufung angemeldet”, bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch der APA entsprechende Medienberichte. Auch bei Arda K., der als Mitangeklagter in erster Instanz zwölf Jahre ausgefasst hatte, geht die Anklagebehörde mit einer Strafberufung vor.
Rechtsmittel meldeten auch Anna Mair und David Jodlbauer, die Verteidigerin bzw. der Verteidiger von Beran A. und Arda K., an. “Es wurden seitens der Verteidigung jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe erhoben”, teilte Hans Barwitzius, der Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, auf APA-Anfrage mit. Damit steht fest, dass sich zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den beiden Anhängern der radikalislamischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) auseinander setzen muss. Damit dürfte frühestens im Herbst zu rechnen sein.
IS-Netzwerk war auf Anschlagspläne ausgerichtet
In einer mehrtägigen Geschworenenverhandlung waren Arda K. und Beran A. für schuldig befunden worden, mit dem gemeinsamen Bekannten Hasan E. ein auf Terror-Anschläge gerichtetes IS-Netzwerk gebildet zu haben. Im Herbst 2023 waren die drei den erstgerichtlichen Feststellungen zufolge dermaßen radikalisiert, dass sie Attentatspläne im Ausland ins Auge fassten. Drei zeitgleiche Anschläge an drei unterschiedlichen Orten waren für den 11. März 2024 geplant, wobei Beran A. und Arda K. nach Dubai bzw. Istanbul reisten, sich dort Waffen zulegten, aber unverrichteter Dinge wieder nach Österreich zurückkehrten.
Hasan E. allerdings kaufte sich auf einem Obst- und Gemüsemarkt in Mekka ein Messer und rammte die Klinge vor der Al-Harām-Moschee einem Wachmann in den Hals. Ehe er festgenommen werden konnte, stach er auf weitere vier Personen ein. Alle fünf Opfer überlebten. Hasan E. sitzt seither in Saudi-Arabien in Haft und wartet dort auf den Ausgang seines Strafverfahrens, in dem er wohl mit der Todesstrafe rechnen muss.
Beran A. verfolgte nach seiner Rückkehr in Österreich weiterhin terroristische Absichten. Laut nicht rechtskräftigem Urteil wollte er nach vergeblichen Versuchen, an Schusswaffen zu kommen bzw. Sprengstoff herzustellen, am 9. August 2024 mit einem Auto in eine Menschenmenge vor dem Ernst-Happel-Stadion rasen, um möglichst viele Swift-Fans zu töten. Er konnte am 7. August 2024 festgenommen werden.
Arda K. hatte sich demgegenüber nach seiner Rückkehr in Österreich vollkommen ruhig verhalten. Er wurde erst im April 2025 im Zuge der Erhebungen gegen Beran A. festgenommen.
Für DSN Ermittlungen zu Swift-Anschlagsplänen abgeschlossen
Verurteilt wurden Beran A. und Arda K. für fast die gesamte Palette an terroristischen Straftaten. Schuldig gesprochen wurden sie wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am versuchten Mord, Reisen für terroristische Zwecke, Ausbildung für terroristische Zwecke, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation. Mit dem Wiener Neustädter Urteil ist aus Sicht der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die strafrechtliche Aufarbeitung zu den Swift-Anschlagsplänen abgeschlossen. Derzeit sind in diesem Zusammenhang keine Ermittlungen anhängig bzw. offen, hieß es zuletzt auf APA-Anfrage.
Dass ein Bekannter von Beran A., der beim Bühnen-Aufbau im Happel-Stadion mitgewirkt hatte, von dessen Terror-Plänen wusste, ließ sich nicht nachweisen. Der Bekannte wurde im vergangenen Juli als IS-Propagandist in Wiener Neustadt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weitere sechs Monate setzte es im Jänner in Wien für Gewalttätigkeiten im so genannten Bandenkrieg zwischen Tschetschenen und arabisch stämmigen jungen Männern.