Strache ab 25. November wieder vor Gericht

27.10.2026 • 14:20 Uhr
Strache ab 25. November wieder vor Gericht

Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) muss bald wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. Wie der “Kurier” am Dienstag berichtete, wird der Prozess gegen ihn am 25. und 26. November fortgesetzt. Erstmals thematisiert wird dann der Vorwurf der Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung gegen ihn und zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic. Es geht um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG.

In der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung im Glücksspielbereich. Ermittelt wurde nach einer anonymen Anzeige seit Juni 2019. Der Vorwurf: Es soll eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, den der FPÖ nahestehenden Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigentümer Novomatic in den CASAG-Vorstand zu entsenden – obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.

Die beiden bereits fixierten Verhandlungstage sind nur für Plädoyers und die Einvernahmen der Angeklagten vorgesehen. Zeugen sind noch nicht geladen, zitierte die Zeitung die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, Christina Salzborn.

Freispruch in Causa Lebensversicherung

Gestartet hatte der Prozess bereits im Frühjahr, allerdings ging es dabei zunächst um die Causa “Lebensversicherung”. Dem Ex-Vizekanzler war Untreue vorgeworfen worden. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die dafür da war, im Falle seines Ablebens seine Familie abzusichern. Dabei ging es um 300.000 Euro.

Anfang Juli endete der Prozess gegen Strache und einen Mitangeklagten mit nicht rechtskräftigen Freisprüchen für die Angeklagten. Es sei “einfach nicht widerlegbar”, dass Strache eine auf ihn laufende Lebensversicherung in Höhe von 940.000 Euro als “wirtschaftliche Absicherung gesehen hat”, begründete der vorsitzende Richter das Urteil eines Schöffensenats. Es sei nicht nachweisbar, dass Strache sich die Summe entgegen dem Willen der Partei zuwenden wollte, sagte er. Die Staatsanwaltschaft ficht beide Freisprüche an.