Syrer nach Missbrauch an 16-Jähriger in Wien in U-Haft
Das Wiener Landesgericht hat Donnerstagmittag über einen 21-Jährigen die U-Haft verhängt, der in der Nacht auf Montag in Wien-Donaustadt eine 16-Jährige sexuell missbraucht haben soll. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Der Syrer wurde nach Angaben des Landesgerichts Wiener Neustadt im vergangenen Dezember wegen Vergewaltigung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.
Der 21-Jährige hatte gegen das erstinstanzliche Wiener Neustädter Urteil – 36 Monate, davon acht unbedingt – Berufung gegen die Strafhöhe angemeldet. Eine ursprüngliche angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde wurde zurückgezogen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte daraufhin die Strafe. Der junge Mann erhielt am 3. Juni eine Aufforderung zum Strafantritt. Einen Monat hatte er Zeit, die Strafe anzutreten. Er soll auch zugesichert haben, er werde der entsprechenden Aufforderung nachkommen.
OLG Wien gab Haftbeschwerde Folge
Vor dem Prozess in Wiener Neustadt war der 21-Jährige ab 18. Oktober 2025 in U-Haft gesessen. Das Wiener OLG gab jedoch einer Haftbeschwerde Folge. Der Mann wurde daraufhin am 30. Oktober auf freien Fuß gesetzt.
Der 21-Jährige und das Mädchen waren Montagfrüh gegen 4.45 Uhr am Schwedenplatz ins Gespräch gekommen. Auf dem Weg zur Wohnadresse der 16-Jährigen fuhr der 21-Jährige zu einem abgelegenen Bereich und missbrauchte sie laut Polizeiangaben. Anschließend brachte er die junge Frau nach Hause.
Videoaufzeichnung führte zu Festnahme
Durch die Auswertung von Videoaufzeichnungen konnten das Fahrzeug sowie der Tatverdächtige ausgeforscht werden. Der 21-Jährige bestreitet die Tat. Wie Gerichtssprecherin Salzborn darlegte, soll er sich vor der Haftrichterin mit einvernehmlichem Sex verantwortet haben.
Der Syrer war im September 2018 nach Österreich geflüchtet. Er suchte um Asyl an, das ihm dem Vernehmen nach innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit zuerkannt wurde.