Theater-Berserker Paulus Manker drohen mehrere Jahre Haft

Seit wenigen Tagen steht fest, dass sich der Theatermacher Paulus Manker wegen Veruntreuung und betrügerischer Krida am Wiener Landesgericht verantworten muss. Sollte er im Sinn der Anklage schuldig erkannt werden, droht dem 68-Jährigen eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Für den bisher unbescholtenen Theater-Berserker gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, Manker hat noch einige Tage Zeit für einen allfälligen Einspruch.
Verfahrensgegenständlich werden Vorgänge rund um die Theaterproduktionen “Alma” und “Die letzten Tage der Menschheit” sein, die Manker im Südbahnhotel am Semmering auf die Bühne brachte. Ihm wird vorgeworfen, sich bzw. dem von ihm beherrschten Verein “Kulturaktiv” zwischen Dezember 2022 und September 2023 die Einnahmen aus den Kartenverkäufen zugeeignet und sich damit unrechtmäßig bereichert zu haben. Inkriminierter Schaden: 349.350,40 Euro.
Laut der 13-seitigen Anklageschrift, die der APA vorliegt, wäre Manker verpflichtet gewesen, sämtliche Einnahmen aus dem Ticketing einem für kulturelle Veranstaltungen im Südbahnhotel gegründeten Verein zu überweisen. Über dieses eigens dafür eingerichtete Konto hätte die vertraglich vorgesehene Aufteilung der Erlöse erfolgen sollen. Laut Anklage wusste Manker das zu verhindern, indem er dafür sorgte, dass Theaterbesucher für die begehrten Karten jeweils mehrere 100.000 Euro direkt auf die Konten der von Manker geleiteten ALMA Theaterproduktion GmbH bzw. seines Vereins “Kulturaktiv” überwiesen.
“Oder glaubt Ihr, ich mache mich mit den Einnahmen aus dem Staub?”
“Der Angeklagte unterließ jegliche Weiterleitung dieser Einnahmen”, wird in der Anklageschrift zum weiteren Geschehen ausgeführt. Als Manker am 23. Dezember 2022 per Mail erinnert wurde, er möge sich an die Vertragsbedingungen halten, antwortete er: “Es ist schön, dass der enorme Zuspruch des Publikums (bis dato 5.000 Karten!) jetzt tatsächlich auch zu einem finanziellen Gewinn für uns alle führen wird, aber es ist nicht das Erste, worauf es jetzt ankommt. Oder glaubt Ihr, ich mache mich mit den Einnahmen aus dem Staub?”
Laut Anklage sah der Südbahnhotel-Verein abgesehen von 190.000 Euro in weiterer Folge kein Geld. Die Ära der Theaterstücke “Alma” und “Die letzten Tage der Menschheit” endete schließlich mit der zwangsweisen Räumung des Südbahnhotels, nachdem es nicht gelungen war, das Hotel innerhalb von 45 Tagen nach Ende der letzten Vorstellung geräumt an den Eigentümer zurückzustellen, neue Veranstaltungen jedoch bereits geplant waren. Im August 2024 wurde außerdem auf Antrag des Südbahnhotel-Vereins das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALMA Theaterproduktion GmbH eröffnet.
Manker im Ermittlungsverfahren nicht geständig
Während die Anklage davon ausgeht, Manker hätte die Einnahmen aus dem Ticketing für “private Zwecke” verwendet, hat der 68-Jährige im Ermittlungsverfahren versichert, alle Gelder seien ausschließlich zur Finanzierung der Produktionen “Alma” und “Die letzten Tage der Menschheit” verwendet worden. Es gebe dafür auch Belege, allerdings nur bis September 2023. Dann seien sämtliche Kassenbelege und außerdem reichlich Bargeld aus dem Büro im Südbahnhotel “verschwunden”. Die Unterlagen und mehrere Tausend Euro seien nämlich “der Räumung zum Opfer gefallen”.
Manker machte weiters geltend, der Südbahnhotel-Verein hätte zwei Drittel aller Einnahmen und Subventionen beansprucht, “ohne das Geringste dafür geleistet zu haben.” Vielmehr hätten der Südbahnhotelbesitzer und der Verein die “Alma”-Produktion “sabotiert, behindert und boykottiert, wo sie nur gekonnt haben”.
Verfall beantragt
Der Prozess wird – sollte die Anklage in Rechtskraft erwachsen – vermutlich erst Anfang 2027 über die Bühne gehen. Für den Fall einer Verurteilung hat die Staatsanwaltschaft den Verfall der durch die inkriminierten Handlungen erlangten Beträge beantragt. Die im Strafgesetzbuch vorgesehene vermögensrechtliche Abschöpfungsmaßnahme soll verhindern, dass Straftäter wirtschaftliche Vorteile aus unrechtmäßigen Taten behalten.
Dass Manker im Fall des Falles 350.000 Euro aufbringen kann, erscheint insofern fraglich, als es an den hiefür erforderlichen Eigenmitteln mangeln dürfte. “Er bezieht eine monatliche Pension von 1.500 Euro netto, hat kein Vermögen und keine Sorgepflichten. Details zu den finanziellen Verpflichtungen des Angeklagten sind nicht bekannt”, ist der Anklageschrift zu den persönlichen Verhältnissen des 68-Jährigen zu entnehmen.