Tödlicher Missbrauch von Ehefrau: Zweiter Mann in Haft
Im Fall eines 51-Jährigen, der seiner Ehefrau bei sexuellen Missbrauchshandlungen tödliche Verletzungen zugefügt haben soll, gibt es einen weiteren Tatverdächtigen. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels der APA. Ob es sich um ein ganzes “Vergewaltigungsnetzwerk” handelt, in dem der Ehemann seine Frau gegen Geld zum sexuellen Missbrauch angeboten hat, wie die “Krone” am Mittwoch berichtete, könne in der Form zumindest vorerst nicht bestätigt werden.
Das 40-jährige Opfer war am 26. Juni mit stark blutenden Wunden in seinem Wohnhaus in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) aufgefunden worden. Die Rettung konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Aufgrund der Verletzungen wurde eine Obduktion angeordnet, die das ganze Ausmaß zutage brachte.
Tödliche Tathandlungen werden Ehemann zugeschrieben
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, habe es gemeinsame sexuelle Handlungen des 51-jährigen Ehemanns und eines zweiten gleichaltrigen Verdächtigen an dem zu diesem Zeitpunkt “schwerst alkoholisierten und daher wehrlosen” Opfer gegeben, so die Staatsanwaltschaft. Beide Männer sind in Haft. Der zweite Täter könne aber mit jenen Handlungen, die schließlich zum Tod der Frau geführt haben, nicht in Zusammenhang gebracht werden – diese werden also dem Ehemann zugeschrieben.
Der zweite Täter ist laut Staatsanwaltschaft geständig und reuig. Gegen ihn wird in zwei Fällen wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person – einmal wegen einer für das Opfer besonders erniedrigenden Tatbegehung – ermittelt. Der Strafrahmen dafür liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Gegen den Ehemann, der bisher zu den Vorwürfen aktuell schweigt, wird wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person mit Todesfolge ermittelt. Dieser Tatbestand hat den gleichen Strafrahmen wie Mord – zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Ob es letztendlich doch noch zu einer Mordanklage kommen könnte, ist derzeit offen und dürfte wohl davon abhängen, ob man dem Mann zumindest den bedingten Vorsatz nachweisen kann.
Mögliches “Vergewaltigungsnetzwerk” noch Gegenstand von Ermittlungen
Die “Krone” berichtete von abscheulichen Chats mit Gewaltfantasien zwischen den beiden in Untersuchungshaft sitzenden Männern. Zwischen ihnen soll aber kein Geld geflossen sein. Ob der Hauptverdächtige – wie es der “Krone”-Artikel nahelegt – seine Frau weiteren Männern gegen Geld zur Vergewaltigung angeboten haben könnte, ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Sollte sich das bestätigen, würde der Fall an jenen von Gisèle Pelicot in Frankreich erinnern, der weltweit für Entsetzen und Aufsehen sorgte.
Babler: “Höchste Priorität” für strukturellen Schutz von Frauen
Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) betonte am Mittwoch vor dem Ministerrat, dass man den Schutz von Frauen “zu einer hohen Priorität” mache, etwa “mit der Gefährderüberwachung und Fußfessel in der Frage, aber gleichzeitig auch mit einer verschärften Form des Sexualstrafrechts”. “Ich kann Ihnen versichern, es ist höchste Priorität der Bundesregierung, strukturell Frauen den bestmöglichen Schutz in der Gesellschaft zu ermöglichen”, so Babler.