Zweidrittelmehrheit für Spritpreismaßnahmen gebraucht
Die Begutachtung der regierungsseitig angekündigten Eingriffe in die Spritpreisentwicklung läuft – bis Dienstagmittag. Das Gesetz ist Grundlage einer in Vorbereitung stehenden Verordnung, die Details regle, damit das Paket per 1. April in Kraft treten kann. Die Regelung ist vorübergehend, läuft mit 30. Dezember wieder aus, so das Wirtschaftsministerium Donnerstagabend. Für den Beschluss im Nationalrat braucht es laut den Angaben eine Zweidrittelmehrheit.
Für den Eingriff ins Preisgesetz braucht es eine Verfassungsbestimmung. Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS benötigt damit für den Beschluss eine weitere Partei. “Es ist jetzt ein parteienübergreifender Konsens gefordert, um schnell handeln zu können”, so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.
Die am Mittwoch vorgestellte Gesetzesänderung soll es der Regierung bzw. dem Finanzminister erlauben, bei “Vorliegen einer Krise” per Verordnung die “Betriebsmargen entlang der Wertschöpfungskette zu begrenzen bzw. die steuerlichen Mehreinnahmen durch preisdämpfende Steuersenkungen auszugleichen”. Die möglichen Entlastungen sollen in Summe maximal 10 Cent pro Liter betragen. “Alle Maßnahmen müssen auf ein Monat begrenzt und bei auftretenden Versorgungsengpässen abänderbar sein”, verweist Hattmannsdorfer darauf, dass bei allen Maßnahmen die Versorgungssicherheit oberste Priorität habe.
Preisdeckel gefährdet Versorgungssicherheit
Bei der Mineralölsteuer (MöSt) sollen Mehreinnahmen wegen der gestiegenen Spritpreise via Verordnung an die Tankenden “zurückgegeben” werden. Dafür werde diese in einem ersten Schritt um zunächst 5 Cent für Benzin bzw. Diesel gesenkt. “Im Falle einer Verlängerung der Verordnung ist das Entlastungsvolumen von den jeweiligen Treibstoffpreisen abhängig”, hieß es am Donnerstagabend aus dem Wirtschaftsministerium. Preisdeckel sei keiner angebracht, ein solcher gefährde die Versorgungssicherheit, verwies Hattmansdorfer auf eine hohe Importquote von beispielsweise 67 Prozent des raffinierten Diesels und Negativbeispiele wie Ungarn, wo es zu Engpässen kam.
Ebenso via Verordnung soll ein “Verhindern von Krisengewinnen entlang der Wertschöpfungskette von der Raffinerie bis zur Tankstelle” sichergestellt werden. Es geht um einen Mechanismus, mit dem bei Diesel und Super reine Krisengewinne entlang der Wertschöpfungskette verhindert werden sollen, “wenn die im Weekly Oil Bulletin gemeldeten Netto-Preise gegenüber dem Stand zwei Monate zuvor um mehr als 30 Prozent gestiegen sind”. Zudem müsse “weiterhin eine positive Marge für Unternehmen gewährleistet sein.”
Neue Margen-Kontrollaufgabe für E-Control
Die Margenbegrenzung darf jedenfalls auch nur maximal ein Monat gelten, muss laufend evaluiert werden und ist zu beenden wenn sich die Lage wesentlich ändert, wird betont. Ein Eingriff in betriebliche Margen müsse “immer sämtliche Kosten abdecken und auch einen Gewinn ermöglichen”.
Tankstellenbetreiber äußerten sich am Donnerstag naturgemäß kritisch. Skeptisch gaben sich auch manche Ökonomen.
Die Kontrollaufgabe ist neu für die E-Control. Sie kontrolliert die Einhaltung “dieser Margen und kann dafür bei betroffenen Unternehmen Auskünfte einholen.
“Auch wenn wir die weltweiten Marktbewegungen für Österreich nicht ausblenden können, müssen wir jetzt Maßnahmen ergreifen, um den vollen Durschlag auf die Inflation mit voller Kraft abzumildern”, so Hattmannsdorfer. “Mit dem Gesetz legt die Bundesregierung jetzt die Grundlage vor, um auch rasch eine entsprechende Verordnung zu erlassen.”