U-Ausschuss im Kärntner Landtag mit 15. Juli eingesetzt

Der von der FPÖ verlangte Untersuchungsausschuss zu Veräußerungsvorgängen des Landes Kärnten wird mit Mittwoch (15. Juli) offiziell eingesetzt. Die FPÖ hatte den Antrag dafür nachgeschärft, nachdem der Verfassungsdienst einen Verbesserungsbedarf geortet hatte. Es geht um die Themenkomplexe Landesjugendheim Görtschach und Feriendorf Ossiachersee, der Flughafen Klagenfurt ist – anders als ursprünglich geplant – kein Untersuchungsgegenstand mehr.
Offiziell wird im U-Ausschuss das “Verhalten von Organen der Landesverwaltung einschließlich der Ausübung wirtschaftlicher Beteiligungs- bzw. Aufsichtsrechte des Landes in Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung der Veräußerung des Landesjugendheimes Görtschach und des Feriendorfes Ossiachersee” beleuchtet, hieß es in einer Aussendung des Landespressedienstes. “Die Landtagsparteien werden nun die Mitglieder des U-Ausschusses nominieren, in Summe sind das die gesetzlich vorgesehenen neun Mitglieder entsprechend des Verhältniswahlrechtes”, erklärte Landtagspräsident Andreas Scherwitzl (SPÖ). Die SPÖ stellt demnach vier Mitglieder, FPÖ und ÖVP jeweils zwei und das Team Kärnten eines. Die antragstellenden Freiheitlichen müssen den Obmann für den U-Ausschuss vorschlagen, welcher Parteiobmann Erwin Angerer sein wird. Damit kann sich der U-Ausschuss ab 22. Juli konstituieren und die Arbeit aufnehmen.
Jede Landtagspartei in Kärnten kann unabhängig von ihrer Größe einmal pro Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Darüber hinaus kann ein Viertel der Mitglieder des Landtags die Einsetzung eines solchen Ausschusses verlangen.