Vereinfachte Erneuerung von Sterbeverfügungen beschlossen

07.07.2026 • 20:09 Uhr
Vereinfachte Erneuerung von Sterbeverfügungen beschlossen

Sterbeverfügungen können in Zukunft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden. Laut einem Beschluss des Nationalrats vom Dienstag sind sie allerdings weiterhin für ein Jahr gültig. Notwendig ist die Neuregelung, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2024 die Regelung aufgehoben hatte, wonach die Sterbeverfügung nach einem Jahr – mit dem gesamten aufwendigen Prozedere des Erstantrags – erneuert werden muss.

Das Sterbeverfügungsgesetz erlaubt es sterbewilligen Personen, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden. Für das vereinfachte Verfahren zur Erneuerung ist eine ärztliche Bestätigung notwendig, wonach die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, ihr Leben zu beenden, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Möglich ist das ab Februar 2027. Seit Juni gelten die Verfügungen unbegrenzt, da der Nationalrat das Gesetz nicht rechtzeitig repariert hat. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sprach nun von einer klaren gesetzlichen Regelung.

Nur die Grünen sprachen sich gegen die Novelle aus. Nach fünf Jahren müsse man wieder das komplexe Prozedere durchlaufen, sagte Justizsprecherin Alma Zadić. “Ob das vor dem Verfassungsgericht hält, werden wir sehen. Ich bin mir nicht so sicher.” Auch kritisierte sie die nur 14-tägige Begutachtung des Gesetzesentwurfs bei einer sensiblen gesellschaftspolitischen Debatte.