Wieder Protest bei EU wegen blockiertem Familiennachzug

Mehrere NGOs um Asylkoordination und Diakonie wenden sich ein weiteres Mal an die EU-Kommission wegen der neuen Regelung beim Familiennachzug für Flüchtlinge. Dieser soll ja künftig über die Niederlassungsverordnung in Kontingenten abgewickelt werden. Das ist für die Hilfsorganisationen rechtswidrig. Dies gilt umso mehr, als es die Quoten noch nicht einmal gibt.
Konkret wird die Kommission aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Die gesamte Neuregelung stehe im offenkundigen Widerspruch zum EU-Recht, schreiben die NGOs in einer Aussendung. Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie sehe eine solche zahlenmäßige Beschränkung nämlich nicht vor.
Die Richtlinie gewähre Asylberechtigten unter klar geregelten Voraussetzungen einen individuellen Anspruch auf Familienzusammenführung. Dieser dürfe weder durch eine Quote noch durch dadurch erzwungene, potenziell unbegrenzte Wartezeiten ausgehöhlt werden.
Bereits zweite Beschwerde
Bereits im April hatte das NGO-Bündnis wegen des damals noch geltenden “Stopps der Familienzusammenführung” Beschwerde bei der Kommission eingebracht. Grund war die Berufung der österreichischen Bundesregierung auf die sogenannte Notstandsklausel zur Rechtfertigung der Maßnahme. Die Europäische Kommission hat bisher auf die Grundsatzfrage aber inhaltlich nicht reagiert.
Die Bundesregierung hatte den Mitte des Jahres ausgelaufenen Stopp mit einer Überlastung von Sozial- und Bildungssystem argumentiert. Nahe Familienmitglieder durften nur noch in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen einreisen. Das Stellen von Anträgen war weiter möglich, sie wurden fürs erste allerdings im Regelfall nicht end erledigt. So gab es heuer bis inklusive Juli nur rund 60 tatsächliche Einreisen. Die Anzahl der offenen Einreiseanträge mit Stand 1. August betrug 1.763.
“Offenkundige Unionsrechtswidrigkeit”
Nun schaffe die österreichische Bundesregierung eine weitere Beschränkung, ohne sich mit der “offenkundigen Unionsrechtswidrigkeit” des Vorhabens auseinanderzusetzen, finden die NGOs: “Auf den rechtswidrigen Stopp folgt nun eine Quote, die in klarem Widerspruch zur Familienzusammenführungsrichtlinie steht”, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich. Familien auf unbestimmte Zeit auseinanderzuhalten, sei menschlich verantwortungslos und integrationspolitisch kurzsichtig”, sagt Christoph Riedl, Experte für Asyl, Integration und Menschenrechte der Diakonie.
Die neue Quotenregelung war überhaupt erst Anfang August in Kraft getreten, davor hatte es seit Auslaufen des Stopps faktisch nicht einmal eine Rechtsgrundlage für die Familienzusammenführung gegeben. Nunmehr braucht es noch eine Verständigung zwischen Innenministerium und Ländern über die Höhe der Quote, wobei hier auch Kontingente für andere Gruppen, etwa Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen und Privatiers festgelegt werden. In den vergangenen Jahren hatten sich diese Gespräche vor allem mit Ländern, in denen die FPÖ in Regierungsverantwortung sitzt, zunehmend schwieriger gestaltet. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat bisher stets von einer sehr niedrigen Zahl im ersten Quotenjahr gesprochen. Ob diese sogar null sein könnte, ließ er offen.