Wieder Strafantrag gegen Pilnacek-Vertraute

19.06.2026 • 14:46 Uhr

Wie der “Kurier” am Freitag berichtet, liegt ein weiterer Strafantrag gegen die Vertraute des verstorbenen Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, vor. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft W. falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vor. Auch ihre ehemalige Mitbewohnerin P. wird sich wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten müssen.

Erst Anfang Juni kamen die beiden Frauen in einem ähnlichen Verfahren am Landesgericht Wien mit einer Diversion davon. Den beiden wurde vom Gericht aufgetragen, je 250 Euro Verfahrenskosten zu übernehmen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Wie die Tageszeitung weiter berichtet, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) allerdings mittlerweile beim Oberlandesgericht Wien Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.

Pilnaceks Laptop

Wie auch damals geht es auch bei dem neuen Verfahren um den Laptop Pilnaceks. Einerseits steht der Vorwurf im Raum, die Frauen hätten den Nachlass Pilnaceks geschädigt, weil sie den Laptop für sich behielten und weder an die einschreitenden Polizisten noch an Pilnaceks Witwe übergeben haben. Weil sie den Laptop außerdem mitsamt Daten stattdessen an Pilnaceks Bekannten weiterreichten und dabei “ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse” verletzt haben sollen, findet sich auch das Vergehen nach dem Datenschutzgesetz im Strafantrag.

Außerdem werden W. zahlreiche Falschaussagen vorgeworfen. Ausgangspunkt dafür war eine Anzeige von Polizisten, die den Verlag Zackmedia im Vorjahr wegen des Buches von Ex-Politiker Peter Pilz medienrechtlich geklagt hatten. W. soll nicht nur in einem Verfahren gegen Beamte des niederösterreichischen Landeskriminalamts falsche Angaben gemacht haben, sondern auch im Medienprozess. Etwa, was ihre letzte Kommunikation mit Pilnacek oder den Umgang mit seinen persönlichen Gegenständen betraf. Im Falle einer Verurteilung drohen W. bis zu drei Jahre und P. bis zu einem Jahr Haft.