Wiener Folter-Prozess: “Jeder hat’s gewusst”

23.06.2026 • 17:18 Uhr
Wiener Folter-Prozess: "Jeder hat's gewusst"

Zwei Opfer von Folter und ein ehemaliger Polizist aus Syrien haben am Dienstag im Prozess gegen zwei frühere Vertreter des syrischen Assad-Regimes ausgesagt. Vor dem Landesgericht Wien schilderten die Betroffenen ihre Haft in der Stadt Raqqa aufgrund oppositioneller Tätigkeiten. Dabei hätten jene Behörden, denen die zwei Angeklagten angehörten, sie misshandelt. Dass Sicherheitsbehörden Häftlinge foltern, hätte damals “jeder” gewusst, bekräftigte auch der Ex-Polizist.

Die beiden Angeklagten, Khaled Al H. und Moussab Abou R., sollen als Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes beziehungsweise als de facto Leiter der Kriminalpolizei in der syrischen Stadt Raqqa tätig gewesen sein. Ihnen wird vorgeworfen, für die Folter von zumindest 21 Personen verantwortlich gewesen zu sein. An einigen der Betroffenen sollen sie zudem persönlich schwere Straftaten begangen haben.

“Stolz darauf, dass ich meinen Beitrag geleistet habe”

Der heute als erster Zeuge befragte Mann war als Arzt in Raqqa tätig. Nach dem Ausbruch der syrischen Revolution im Jahr 2011 nahm er an Demonstrationen teil und organisierte diese mit. Deshalb wurde er 2012 inhaftiert. “Ich bin stolz darauf, dass ich meinen Beitrag geleistet habe, dass das Regime von Assad gefallen ist”, sagte der Mann dem Richter.

Bei der Verhaftung hätten mit Kalaschnikows bewaffnete Wachbeamte ihn in einen “rot-weißen Jeep”, der als “Marlboro” bekannt war, gezerrt. Ihre Anweisungen seien “klar” gewesen: “Entweder ich komme mit, oder man wird mich an Ort und Stelle umbringen”. Der Betroffene sei dann ins Büro von Khaled Al H. gebracht worden, wo er aber nur Moussab Abou R. angetroffen habe. Dieser hätte das Opfer mit einem Kabel geschlagen und später einen Elektroschock verpasst. “Er war für meine Folter zuständig und hat das Ganze geleitet”, so der Mann.

Zweitem Betroffenen wurde Kreuz “gestohlen”

Auch den heute als zweiter Zeuge befragten Mann prügelten Wachbeamte mit Händen und Stöcken und fügten ihm Schläge mit einem Elektroschocker zu. Nachdem der Mann an Demonstrationen gegen das Assad-Regime teilnahm, wurde er unter anderem von der Kriminalpolizei inhaftiert – jener Behörde, die Moussab Abou R. de facto leitete. Dort sei das Opfer ihm begegnet und hätte von anderen Häftlingen erfahren, dass Abou R. sie schlug.

Zu Beginn der Haft hätten Wachbeamte eine Leibesvisitation bei dem Mann durchgeführt. “Man musste in die Knie gehen – ähnlich wie eine Ente -, damit man nichts in den Körperöffnungen verstecken kann”, schilderte der Zeuge. Dabei habe man ihm das Kreuz, das er um seinen Hals trug, “gestohlen”. Die anschließende Einvernahme hätte zum Zweck gehabt, dem Opfer “Angst einzujagen” und “die Psyche zu brechen”. Damit hätten die Wachbeamten versucht, “möglichst viele Informationen über andere Demonstranten einzuholen”. Der Zeuge erlitt laut einem Privatgutachten eine posttraumatische Belastungsstörung.

Ex-Polizist bestätigt Folter

Zum Abschluss des Prozesstags sagte ein ehemaliger Polizeibeamter aus Syrien aus. Er arbeitete ab 2010 als Polizist in der Nähe von Raqqa. Dort führte der Mann die Datenerfassung von eingelieferten Häftlingen im Personenregister durch und fotografierte Gefangene. Hierbei habe es sich laut dem Zeugen um “Kriminelle oder Teilnehmer an Demonstrationen” gehandelt.

Beim Fotografieren der Häftlinge hätte der Ex-Polizist keine Anzeichen von schwerer Misshandlung bemerkt. Leichte Verletzungen, etwa ein blaues Auge, seien aber vorgekommen. Trotzdem sei der Einsatz von Folter ein offenes Geheimnis gewesen. “Jeder wusste, was beim militärischen Geheimdienst und beim Staatssicherheitsdienst abgeht. Dass man aufgehängt und geschlagen wird und Elektroschocks bekommt. Jeder hat’s gewusst”, betonte der Zeuge.

Khaled Al H. wurde durch Operation “White Milk” bekannt

Der erstangeklagte Khaled Al H. wurde aufgrund einer Vereinbarung mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation “White Milk”) 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Frankreich nach Österreich gebracht. Anschließend wurde er bei seinem Asylverfahren unterstützt. Seit Dezember 2024 sitzt Khaled Al H. aufgrund der nun verhandlungsgegenständlichen Vorwürfe in U-Haft.

Der zweitangeklagte Moussab Abou R. befindet sich dagegen auf freiem Fuß. Beim Prozessauftakt Anfang Juni beteuerten beide ihre Unschuld.