Wiener MA 11 will trotz Kritik an “Auszeit-WG” festhalten

Bernhard Mager, seit August Leiter der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11), verteidigt die umstrittene “Auszeit-WG” für Intensivtäter unter 14 Jahren. “Ich werde an diesem Konzept festhalten”, sagte Mager am Dienstagabend im Interview bei “Wien heute”. Denn: “Mit freiwilligen Angeboten hat es bisher nicht funktioniert, dass wir eine Änderung bewirken können.” Das habe er auch in seinen bisherigen Funktionen erlebt. Die Kritik an dem Projekt könne er aber “nachvollziehen”.
“Aber was aus meiner Sicht fehlt – und was wir als Wiener Einrichtung erstmals in Österreich ausprobieren werden -, ist eine Unterbrechung, sodass Kinder für eine gewisse Zeit intensiv begleitet werden”, erklärte Mager. In dieser Zeit werde festgestellt, welche Betreuungsformen die Kinder bräuchten, um diese dann bereitzustellen. “Ich stelle mir auch vor, dass Pädagogen weiterhin für die Betreuung dieser Kinder zuständig sein werden”, führte Mager aus. Zu weiteren inhaltlichen Details zu der geschlossenen Einrichtung nahm er keine Stellung.
Fachleute gehen mit WG-Konzept hart ins Gericht
Der renommierte Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier hatte dem Papier vergangene Woche auf APA-Anfrage “gravierende fachliche Mängel” und ein Fehlen “jeglicher pädagogischer und wissenschaftlicher Grundlage” bescheinigt. Die Unterlage entspräche “nicht einmal im Ansatz einem Konzept für eine Einrichtung mit dieser Tragweite”, sagte Frottier nach Durchsicht des Konzepts.
Ein ähnliches Fazit hatte der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) gefällt. Das Papier wirke, als sei es aus Versatzstücken verschiedener Konzepte für soziale Einrichtungen zusammengebastelt. Widersprüche zwischen einer geschlossenen Einrichtung mit “sozialer Isolation” und den pädagogischen Voraussetzungen auf gesetzlicher Basis würden verschleiert, betonte OBDS-Geschäftsführerin Julia Pollak.
Rechtsgrundlage für die Wohngemeinschaft mit zwei Betreuungsplätzen bildet das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit dem Heimaufenthaltsgesetz. Ein Aufenthalt in dem Haus am Stadtrand Wiens kann bis zu zwölf Wochen dauern. Gedacht ist die Maßnahme für Kinder, die wiederholt schwere Taten gesetzt haben. Die Kosten des Projekts liegen bei fast einer Million Euro pro Jahr.