Zwei Drittel laut ÖGB-Umfrage oft von Hitze im Job betroffen
Der Sommer hat viele Menschen unter der Hitze stöhnen lassen, das gilt naturgemäß auch für Arbeitnehmende in fast allen Bereichen. So waren laut Umfrage des ÖGB 41 Prozent der Beschäftigten fast täglich von Hitze am Arbeitsplatz betroffen, 26 Prozent oft und nur 18 Prozent manchmal. Die Baugewerkschaft (GBH) fordert unterdessen ein Maßnahmenpaket gegen Hitze vorm nächsten Sommer, will die tägliche Höchstarbeitszeit ab 30 Grad senken und Hitzefrei ab 35 Grad.
Die Umfrage lief von Juni bis Ende August 2026. Insgesamt nahmen laut Österreichischem Gewerkschaftsbund (ÖGB) 3.978 Menschen daran teil – aus praktisch allen Branchen, denn praktisch alle Branchen sind auch von den sich laut Wissenschaft intensivierenden und sich ausweitenden Hitzephasen betroffen.
Eine Erhebung zum Thema Hitze in den Branchen der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) unter 500 Betriebsratsvorsitzenden, die rund 210.000 vornehmlich Angestellte vertreten, war im Handel beispielsweise von Kreislaufbeschwerden und einer erhöhten Unfallgefahr die Rede, hieß es am Dienstag bei einem Pressetermin in Wien. Im Sozial- und Gesundheitsbereich wiederum steige die Aggressivität von Klientinnen und Klienten bei Hitze. Oftmals gebe es “sehr schwierige Arbeitsbedingungen in schlecht isolierten Räumen”. In der Industrie sinke die Produktivität, ebenso steige die Unfallgefahr. Die geringste Belastung gibt es bei Banken und Versicherungen im Innendienst.
Zum Thema Homeoffice zeigt sich, dass viele bei Hitze lieber an den angestammten Arbeitsplatz gehen, sofern dieser kühler ist als das eigene Heim. Im umgekehrten Fall zieht es die Menschen ins Büro in den eigenen vier Wänden.
Organisatorische und technische Maßnahmen zur Hitzelinderung
Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte fordern arbeitsrechtliche Ansprüche auf Hitzefrei bzw. Hitzepausen zum Trinken und Abkühlen – analog zur Bildschirmpause, erläuterte Georg Grundei von der GPA. Es gehe auch um technische Innovationen wie die Ausstattung mit Klimaanlagen, Kühlwesten und Beschattungen. Organisatorisch könnten Arbeitszeiten angepasst werden, auch eine Reduzierung der Sollarbeitszeit bei Hitze sei möglich. Kleidungsvorschriften gehörten gegebenenfalls gelockert. Finanziell gehe es um Erschwernis- bzw. Hitzezulagen.
Die Hitzeschutzverordnung gehöre zudem auf Innenräume ausgeweitet, wie dies kürzlich Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) forderte. Das Regierungsprogramm biete jedenfalls Spielraum für mehr Schutz für Arbeitnehmer, so Martin Reiter, Leiter des ÖGB-Klimabüros.
Die Hitzeschutzverordnung wiederum bietet laut Arbeitsinspektor Tony Griebler einen guten Leitfaden für Arbeitgeber. Denn Regeln hatten auch zuvor existiert, allerdings nicht als Leitfäden. “Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern muss klar sein, wo sind eigentlich die Grenzen. Klare Regelungen unterstützen im Detail”, sagte Katrin Arthaber vom Zentral-Arbeitsinspektorat im Arbeitsministerium. “Aufklärung ist ganz wesentlich.”
Baugewerkschaft will strengeren, konkreten rechtlichen Rahmen
Und diese Regelungen sollen nicht nur wie von der GPA gefordert auf Innenräume ausgeweitet werden – etwa zählen Gewächshäuser, in denen es richtig heiß werden kann, als Innenräume – sondern, geht es wiederum nach der GBH, auch verschärft werden. Derzeit gibt es ab 32,5 Grad im Schatten freiwilliges Hitzefrei vom Bauarbeitgeber. Früheres arbeiten alleine löse das Problem nicht.
Der GBH wurden Fälle gemeldet, in denen Beschäftigte bereits um 5 Uhr begonnen haben und trotzdem bis in den späten Nachmittag arbeiten mussten. In Einzelfällen wurden Arbeitstage von bis zu 16 Stunden gemeldet. Auf verlängerte Mittagspausen stehen die Österreicherinnen und Österreicher laut GPA beispielsweise so gar nicht, um später bis 20 Uhr zu arbeiten.
“Gesundheit muss Vorrang vor Bauzeit und Fertigstellungstermin haben”, so GBH-Chef und SPÖ-Politiker Josef Muchitsch. Ab 30 Grad solle eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden gelten. Ab 32,5 Grad soll die Tageshöchstarbeitszeit auf sieben Stunden begrenzt werden. Ab 35 Grad fordert die GBH einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.
Die bestehende Hitzefrei-Regelung ab 32,5 Grad muss aus GBH-Sicht stärker genutzt werden. Arbeitsbeginn, Arbeitszeit und notwendige Unterbrechungen sollen rechtzeitig auf Wetterberichtsbasis angepasst werden.
Muchitsch: Jetzt Regelung für Zukunft, nicht wenn es wieder heiß ist
Und: “Unternehmen, die ihre Beschäftigten schützen und Arbeiten bei extremer Hitze verkürzen oder unterbrechen, dürfen dadurch keinen wirtschaftlichen Nachteil haben. Vertragsstrafen wegen hitzebedingter Verzögerungen müssen ausgeschlossen werden”, fordert Muchitsch. “Vor allem die öffentliche Hand muss Hitzeschutz schon bei Ausschreibungen, Bauzeiten und Fertigstellungsterminen berücksichtigen.” Wer Bauzeiten vorgibt, müsse auch einplanen, dass extreme Hitze Arbeiten verlangsamen oder zeitweise unmöglich mache.
“Wenn im Sommer 2027 die nächste extreme Hitze da ist, ist es zu spät, über neue Regeln zu diskutieren”, pocht Muchitsch auf ein rasches Vorgehen. Politik, Sozialpartner und Auftraggeber seien jetzt gefordert.