Vorarlberg

Bankangestellte im Unterland veruntreute Gelder von Kunden

21.08.2025 • 16:55 Uhr
Gericht 4 - 1
Die Angeklagte gab an, sie habe keine Gelder veruntreut. Richterin Silke Wurzinger sagte zu ihr: “Ich glaube Ihnen nicht.” Hartinger (2), Canva

Kassiererin entwendete fünfstelligen Betrag. Unbescholtene Angeklagte kam mit teilbedingter Geldstrafe davon.

Wegen des Vergehens der Veruntreuung wurde die unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Die anderen 720 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Kriminell bereichert

Als Verfallsbetrag hat die Angeklagte der Republik 23.000 Euro zu bezahlen. Mit dieser Summe hat sie sich kriminell bereichert.

Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil sie aber keinen Verteidiger hat, erhielt sie automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

23.000 Euro veruntreut

Nach den gerichtlichen Feststellungen veruntreute die damalige Bankangestellte zwischen Oktober 2024 und Jänner 2025 im Unterland 23.000 Euro. Demnach entwendete die Kassierin zehn Mal Kundengelder aus der Kasse.

Dem Urteil zufolge täuschte die Bankerin mit gefälschten Unterschriften vor, dass die betroffenen Bankkunden sich die Gelder von ihr auszahlen ließen.

“Ich glaube Ihnen nicht!”

Die Angeklagte sagte, sie sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Die im Jahr 2000 geborene Ex-Bankangestellte gab zu Protokoll, sie habe keine Gelder veruntreut.

„Ich glaube Ihnen nicht“, sagte Richterin Wurzinger in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. Die Häufung der Vorfälle und eidesstattliche Erklärungen von Bankkunden, sie seien zu den fraglichen Zeiten nicht in der Bank gewesen und hätten keine Auszahlungsbelege unterschrieben, würden die Angeklagte belasten.

Zudem habe die Angeklagte bankintern schriftlich zugegeben, 600 Euro veruntreut zu haben, merkte die Richterin an.